Flächennutzungsplan
Entwürfe von den Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen (VVG);
30. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
30. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen - Solarpark Münchried, Rielasingen-Worblingen
Das Plangebiet liegt an der nördlichen Gemarkungsgrenze Rielasingen-Worblingen, im Gewann Münchried und wird Osten von einer Waldfläche begrenzt. Die Fläche beträgt insgesamt ca. 17,3 ha.
29. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
29. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen - Sonderbauflächen Krankenhaus und Schienenhaltepunkt.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadteingang Singens. Östlich der Schienenstrecke Singen - Engen liegt die geplante Sonderbaufläche Schienenhaltepunkt mit einer Fläche von ca. 1,1, ha. Östlich der L191, südlich der Nordstadtanbindung liegt die geplante Sonderbaufläche
Krankenhaus (ca. 11,5 ha). Die Gesamtfläche dieser FNP-Änderung beträgt ca. 13,7 ha. Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus der beiliegenden Plandarstellung.
28. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
28. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen - Solarpark Worblingen, Rielasingen-Worblingen
Das Plangebiet der FNP-Änderung „Solarpark Krumme Reute“ umfasst mehrere Flurstücke auf Gemarkung Worblingen, Gemeinde Rielasingen-Worblingen. Die geplante Fläche liegt südlich der K 6158, nordöstlich von Rielasingen-Worblingen, westlich vom Hardberg/Hardwald mit einer Größe von ca. 6,3 ha.
27. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
27. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen, Wohnbaufläche - Steißlingen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet, angrenzend an die bestehende Wohnbebauung zu schaffen, welches der Nachfrage nach Wohnbauflächen gerecht wird. Dabei sollen nicht ausschließlich Einfamilienhäuser, sondern auch verdichtete Wohnformen wie Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser am westlichen Ortsrand entstehen
24. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
24. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen, Wohnbaufläche/Grünfläche Bettenäcker, Singen-Schlatt.
Das Plangebiet schließt nördlich an die im Regionalplan 2000 festgelegte Siedlungsfläche des Singener Stadtteils Schlatt an. Es gibt keine Festlegungen im Regionalplan 2000 für diese geplante Wohnbauentwicklungsfläche.
22. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
22. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißllingen und Volkertshausen.
Das Plangebiet der FNP-Änderung „Solarpark Schlatt“ liegt südöstlich von Schlatt im Gewann Weiherreitele, nördlich der A98; es umfasst eine Fläche von ca. 6,9 ha.
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
26. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
26. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen, Fläche für Gemeinbedarf - Neue Mitte Friedingen, Singen-Friedingen.
Die notwendigen Neuplanungen eines Feuerwehrgerätehauses im Singener Ortsteil Friedingen sowie Planungsüberlegungen für dringend benötigte Räume für eine Kindertagespflege erfordern eine planerische Neuordnung des zentralen Bereiches in Friedingen.
23. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
23. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen, Gewerbliche Baufläche/Gemischte Baufläche/Grünfläche/ Flächen für Wald Tiefenreute, Singen
Die hohe Attraktivität Singens geht mit der Tatsache einher, dass Flächen für die Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe bzw. für die Neuansiedlung von Unternehmen nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
- Beschlussvorlage(PDF-Datei)
- Begründung (PDF-Datei)
- Plandarstellung (PDF-Datei)
- Artenschutz (PDF-Datei)
- Umweltverträglichkeits-Bericht (PDF-Datei)
- Umweltbericht (PDF-Datei)
- Feststellung der UVP-Pflicht von forstlichen Vorhaben (PDF-Datei)
- Gewerbefläche-Entwicklungskonzept (PDF-Datei)
- Wohnungsmarkt Singenaktuelle Entwicklungen (PDF-Datei)
Zusammensetzung Gemeinsamer Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Die öffentlichrechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen (VVG) vom 13. Juni 1975, zuletzt geändert am 26. September 1977 soll im § 4 Nr. 2 Satz 1 (Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses) nach Maßgabe der beigefügten Änderungsfassung geändert werden.
21. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG
21. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißllingen und Volkertshausen.
Das Plangebiet "Solarpark Bohlingen" befindet sich nördlich der L222, östlich von Bohlingen und umfasst eine Fläche von ca. 5,2 ha.
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG:
20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißllingen und Volkertshausen.
Im Bereich der Dornermühle soll mit diesem Bauleitplanverfahren die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Reitplatzes geschaffen werden.
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
Berichtigungen des Flächennutzungsplans 2020 der VVG
Der Flächennutzungsplan 2020 wird im Wege der Berichtigung bei Bebauungsplanverfahren, die gemäß § 13a BauGB durchgeführt wurden, in folgenden Bereichen angepasst:
- Stadt Singen:
Sonderbaufläche im Bereich "Ziegelei Weiher"
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
- Gemeinde Steißlingen:
Wohnbaufläche im Bereich "Seestraße"
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
- Gemeinde Volkertshausen:
Gewerbliche Bauflächen im Bereich "Ebne" (Arztpraxis)
Sitzungsvorlage mit Plandarstellung (PDF-Datei)
19. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG:
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 betrifft die Schaffung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Feuerwehr“
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
Abwägung über die Stellungnahme (PDF-Datei)
Plandarstellung - Planausschnitt (PDF-Datei)
Begründung (PDF-Datei)
Schalltechnische Untersuchung (PDF-Datei)
Umweltsteckbrief (PDF-Datei)
Beschlussvorlage (PDF-Datei)
18. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG:
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 betrifft die Schaffung einer Wohnbaufläche in Singen-Beuren.
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
Abwägung über die Stellungnahme (PDF-Datei)
Plandarstellung - Planausschnitt (PDF-Datei)
Begründung (PDF-Datei)
Schalltechnische Untersuchung (PDF-Datei)
Umweltsteckbrief (PDF-Datei)
Beschlussvorlage (PDF-Datei)
17. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG:
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 betrifft die Schaffung einer gemischten Baufläche südlich der Wehrdstraße in Singen.
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
Abwägung über die Stellungnahme (PDF-Datei)
Plandarstellung - Planausschnitt (PDF-Datei)
Begründung (PDF-Datei)
Umweltsteckbrief (PDF-Datei)
Beschlussvorlage (PDF-Datei)
16. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG:
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 betrifft die Erstellung des Sondergebiets "Solarpark Beuren" im Singener Stadtteil Beuren an der Aach.
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.
Abwägung über die Stellungnahme (PDF-Datei)
Plandarstellung - Planausschnitt (PDF-Datei)
Standortalternativenprüfung für Freiflächenphotovoltaikanlagen (PDF-Datei)
Begründung (PDF-Datei)
Feststellung der UVP-Pflicht von forstlichen Vorhaben gemäß § 7 UVPG (PDF-Datei)
Umweltsteckbrief (PDF-Datei)
Beschlussvorlage (PDF-Datei)
Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Stockach
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Stockach betrifft die Erweiterung des Gewerbegebiets Stockach-Hindelwangen.
Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt.