Grundsteuerreform: Gemeinde Volkertshausen

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Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31.01.2023

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

„Wir haben ohnehin schon angekündigt, die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuererklärung erst im nächsten Jahr zu verschicken. Es ist gut und sinnvoll, dass die Länder sich nun einheitlich auf eine einmalige Fristverlängerung verständigt haben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen.“ So Finanzminister Danyal Bayaz.

In Baden-Württemberg wurden bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, könne über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung, wie etwa Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern.

Grundsteuerreform

Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Bei der Ermittlung der Grundsteuer für das Grundvermögen wählt das Land einen eigenen Weg, der vom Bundesmodell abweicht: So löst das modifizierte Bodenwertmodell die bisherige Einheitsbewertung ab. Das klingt kompliziert. Aber das Modell ist einfach, transparent und relativ unbürokratisch

Die Grundsteuer wird daher künftig neu berechnet. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit.


Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Volkertshausen stehen ab sofort bei BORIS BW im Produkt Bodenrichtwerte Grundsteuer B unter folgendem Link zur Verfügung:

www.gutachterausschuesse-bw.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer Telefonnummer: 07731 / 85-490

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform:

Flyer Grundsteuerreform (PDF-Datei)

Infoblatt Portal BORIS-BW –Produkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ (PDF-Datei)

Grundsteuer-bw.de

FAQ Grundsteuerreform

"Checkliste" - Was wird benötigt

Bodenrichtwerte