Friedhof Volkertshausen
Der Friedhof Volkertshausen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen.
Weitere Informationen können Sie der Friedhofssatzung entnehmen.
- Friedhofssatzung (PDF-Datei) (Gültig seit: 11.05.2015)
- Änderung der Friedhofssatzung (PDF-Datei) (Gültig seit: 14.12.2021)
Abräumen von Gräbern auf dem Friedhof
Gräber, bei denen die Ruhezeit abgelaufen ist, werden gegen eine Gebühr durch unsere Bauhofmitarbeiter abgeräumt.
Die Abräumung der Gräber erfolgt einmal jährlich im September; dies darf nur durch die Mitarbeiter des Bauhofs gemacht werden.
Kostenersatz für das Abräumen von Grabmalen (einschließlich Einfassung und Fundament):
- bei einem Reihengrab 345,00 €
- bei einem Wahlgrab (Familiengrab) 369,00 €
- bei einem Urnengrab 140,00 €
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben können Sie sich gerne mit Herrn Heizmann im Rathaus, Telefonnummer: 07774/9310-25 oder heizmann(at)volkertshausen.de, in Verbindung zu setzen.