Friedhof Volkertshausen
Der Friedhof Volkertshausen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen.
Weitere Informationen können Sie der Friedhofssatzung entnehmen.
- Friedhofssatzung (PDF-Datei) (Gültig seit: 11.05.2015)
- Änderung der Friedhofssatzung (PDF-Datei) (Gültig seit: 13.11.2023)
Der Erinnerungsgarten auf dem Friedhof in Volkertshausen
Seit März 2023 bietet die Gemeinde Volkertshausen auf ihrem Friedhof die Bestattungsform des Erinnerungsgartens an. Ein gärtnergepflegtes Grabfeld, dass sich immer größerer Beliebtheit erfreut.
Grabpflege ist in Zeiten hoher Mobilität und Flexibilität längst keine selbstverständliche Familienfrage mehr. Kann das Grab nicht mehr selbst gepflegt werden, bleibt bei vielen Angehörigen meist die Sorge darüber zurück, was passiert mit dem Grab? Die badischen Friedhofsgärtner bieten eine ganz besondere Bestattungsart auf dem Friedhof Volkertshausen an, den Erinnerungsgarten. Die Angebote sind vielfältig und Sie wählen, zwischen einer Urnenbeisetzung am Baum für 2.400.- Euro, einer Beisetzung als Sarg- oder Urnengrabstätte zwischen 3.800.- Euro und 9.660.- Euro. Die Gebühren zur Nutzung eines Grabfeldes, sowie weitere Gebühren, die bei einer Bestattung auf dem Friedhof in Volkertshausen anfallen, sind durch die Friedhofssatzung der Gemeinde geregelt. Diese Gebühren werden durch die Gemeinde abgerechnet und fallen unabhängig von einem gärtnergepflegtem Grabfeld bei Bestattungen auf dem Friedhof in Volkertshausen in gleichem Maße an. Zu diesen Gebühren kommen zusätzlich die Kosten für ein gärtnergepflegtes Grabfeld hinzu, diese können Sie dem Informationsblatt (PDF-Datei) entnehmen. Mit der Gärtnerei Weggler wird ein Vertrag über die vorgeschriebene Grabpflegedauer geschlossen. Anfallenden Kosten werden direkt durch die zuständige Gärtnerei abgerechnet. In dem Grabpflege-Angebot der Gärtnerei Weggler sind lediglich die Kosten zur Grabpflege enthalten.
Diese Art der Dauergrabpflege garantiert Ihnen die Versorgung der Grabstätte über die gesamte Liegezeit und bietet gleichzeitig einen liebevollen Ort, um an die Verstorbenen zu denken. Durch den abgeschlossenen Dauergrabpflege-Vertrag sind die Kosten über die gesamte Laufzeit, ohne weitere Folgekosten abgedeckt.
Ganz besonders interessant ist der Service der Vorsorgeverträge, die Sie direkt mit dem zuständigen Friedhofsgärtner Garten Weggler oder den ortsansässigen Bestattern abschließen können. Mit diesem Vertrag können Sie sicher sein, dass Ihre Bestattungswünsche erfüllt werden und Ihre Angehörigen dadurch von oft schwierigen Entscheidungen befreit werden. Für die Hinterbliebenen entfällt die Pflege des Grabes, diese übernimmt ganzjährig der Friedhofsgärtner. Wir von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG kontrollieren das in regelmäßigen Abständen.
Weitere Informationen sowie Adressen von Friedhofsgärtnereien in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG unter www.dauergrabpflege-baden.de.
Abräumen von Gräbern auf dem Friedhof
Gräber, bei denen die Ruhezeit abgelaufen ist, werden gegen eine Gebühr durch unsere Bauhofmitarbeiter abgeräumt.
Die Abräumung der Gräber erfolgt einmal jährlich im September; dies darf nur durch die Mitarbeiter des Bauhofs gemacht werden.
Kostenersatz für das Abräumen von Grabmalen (einschließlich Einfassung und Fundament):
- bei einem Reihengrab 345,00 €
- bei einem Wahlgrab (Familiengrab) 369,00 €
- bei einem Urnengrab 140,00 €
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben können Sie sich gerne mit Herrn Heizmann im Rathaus, Telefonnummer: 07774/9310-25 oder heizmann(@)volkertshausen.de, in Verbindung zu setzen.