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Gemeinde Volkertshausen

Friedhof Volkertshausen

Der Friedhof Volkertshausen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen.

Weitere Informationen können Sie der Friedhofssatzung entnehmen.

Gärtnergepflegte Grabfelder auf dem Friedhof in Volkertshausen

In Kooperation mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG und der Gärtnerei Weggler aus Gottmadingen wird das Bestattungsangebot der Gemeinde Volkertshausen durch gärtnergepflegte Grabfelder erweitert. In den vergangenen Monaten wurden bereits alle Vorkehrungen durch Bauhof, Tiefbauer und Gärtner getroffen.

Die Gärtnerei Weggler kümmert sich das ganze Jahr über um das Grabfeld und übernimmt auf Dauer die sorgfältige Pflege der Gräber. Auf diese Weise werden die Hinter­bliebenen von der Grabpflege entlastet und erhalten zu jeder Zeit einen würdigen Ort für ihre Trauer und Erinnerung.

Die Gebühren zur Nutzung eines Grabfeldes, sowie weitere Gebühren, die bei einer Bestattung auf dem Friedhof in Volkertshausen anfallen, sind durch die Friedhofssatzung der Gemeinde geregelt. Diese Gebühren werden durch die Gemeinde abgerechnet und fallen unabhängig von einem gärtnergepflegtem Grabfeld bei Bestattungen auf dem Friedhof in Volkertshausen in gleichem Maße an. Zu diesen Gebühren kommen zusätzlich die Kosten für ein gärtnergepflegtes Grabfeld hinzu, diese können Sie dem Informationsblatt (PDF-Datei) entnehmen. Mit der Gärtnerei Weggler wird ein Vertrag über die vorgeschriebene Grabpflegedauer geschlossen. Anfallenden Kosten werden direkt durch die zuständige Gärtnerei abgerechnet. In dem Grabpflege-Angebot der Gärtnerei Weggler sind lediglich die Kosten zur Grabpflege enthalten.
 

Abräumen von Gräbern auf dem Friedhof

Gräber, bei denen die Ruhezeit abgelaufen ist, werden gegen eine Gebühr durch unsere Bauhofmitarbeiter abgeräumt.

Die Abräumung der Gräber erfolgt einmal jährlich im September; dies darf nur durch die Mitarbeiter des Bauhofs gemacht werden.

Kostenersatz für das Abräumen von Grabmalen (einschließlich Einfassung und Fundament):

  • bei einem Reihengrab                          345,00 €
  • bei einem Wahlgrab (Familiengrab)       369,00 €
  • bei einem Urnengrab                           140,00 €

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben können Sie sich gerne mit Herrn Heizmann im Rathaus, Telefonnummer: 07774/9310-25 oder heizmann(at)volkertshausen.de, in Verbindung zu setzen.

http://www.volkertshausen.de//leben-wohnen/friedhof