Kultur- und Bürgerzentrum "Alte Kirche"
Nach über 10-jähriger Warte- und Planungszeit sowie einer rund einjährigen Bauphase konnte die "Alte Kirche" Ende 2000 als Kultur- und Bürgerzentrum der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Neugestaltung der Außenanlage wurde im Frühjahr 2002 fertiggestellt. Als die Gemeinde Volkertshausen im Jahr 1989 die Alte Kirche und das angrenzende Ökonomiegebäude erwerben konnte, geschah das damals schon in der festen Absicht, hier einmal ein Kultur- und Bürgerzentrum entstehen zu lassen. Die dramatische Entwicklung der öffentlichen Finanzen zu Beginn der 90-er Jahre zwang den Gemeinderat jedoch, die Baumaßnahme zuerst noch einmal zurückzustellen.
Im Herbst 1999 wurde mit dem Umbau der "Alten Kirche" begonnen. Das Kirchengebäude, das im Wesentlichen unverändert blieb, erhielt einen Anbau mit den für den Betriebsablauf notwendigen Nebenräumen. Im Keller und im Dach des Anbaus konnten Räumlichkeiten für den Musikverein und den Gesangverein untergebracht werden. Seit der Eröffnung im Dezember 2000 finden in der "Alten Kirche" regelmäßig Veranstaltungen der Volkerthauser Vereine statt. Neben den Konzerten des Musik- und Gesangvereins organisiert vor allem der Verein Alte Kirche Volkertshausen e.V. Ausstellungen, Kabaretts und Musikdarbietungen. Nähere Informationen zum Verein Alte Kirche Volkertshausen e.V. Volkertshausen erhalten Sie auf der Homepage.
Das Kultur- und Bürgerzentrum "Alte Kirche" kann von Volkertshauser Einwohnern für private Feiern angemietet werden.
Richtlinien für die Vermietung des Kultur- und Bürgerzentrums "Alte Kirche"
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. September 2020 die Richtlinien für die Vermietung des Kultur- und Bürgerzentrums "Alte Kirche" wie folgt festgesetzt.
Das Kultur- und Bürgerzentrum wird in der Regel nur vermietet an
- örtliche Vereine;
- volljährige Einwohner mit Hauptwohnsitz in Volkertshausen;
- frühere Einwohner, die mindestens 10 Jahre mit Hauptwohnsitz in Volkertshausen gewohnt haben und jetzt volljährig sind und
- Inhaber von Betrieben mit Sitz in Volkertshausen.
Über Ausnahmen von diesen Richtlinien entscheidet der Gemeinderat.
Entgelttabelle
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