Quarantäne-Bescheinigung
Personen, die sich aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses oder als haushaltsangehörige Person / enge Kontaktperson einer mit dem Corona-Virus infizierten Person in Absonderung begeben mussten, können mit einem Online-Formular auf der Website der Gemeinde eine Bescheinigung nach § 7 CoronaVO Absonderung ("Quarantäne-Bescheinigung") beantragen.
Die Bescheinigung dient der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen Verdienstausfall im Rahmen des § 56 Infektionsschutzgesetz.
Quarantäne-Bescheinigungen können wir nur für die Einwohner der Gemeinde Volkertshausen ausstellen und nur dann, wenn uns Ihre Daten vom Gesundheitsamt Konstanz übermittelt wurden.
Bei Fragen zur Quarantäne-Bescheinigung können Sie sich gerne an Herrn Heizmann (Telefonnummer: 07774 931025, heizmann(@)volkertshausen.de) wenden.