Öffentliche Bekanntmachungen / Ortsrecht: Gemeinde Volkertshausen

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Öffentliche Bekanntmachungen/ Ortsrecht

Eine Zusammenstellung von Satzungen und Gebührenverordnungen der Gemeinde Volkertshausen finden Sie hier

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR

Artikel vom 14.07.2021

Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass auch im Jahr 2022 wieder Zuschüsse aus dem Förderprogramm des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum zur Verfügung stehen. Privatpersonen und Unternehmen können über die Gemeinde Zuschussanträge stellen.

Ziele des ELR sind, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten und die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur zu erhalten.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen bietet es den Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung aktueller struktureller Herausforderungen.

  • Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen werden Scheunen in Wohnraum umgewandelt, alte Häuser umfassend modernisiert, Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten erweitert oder leerstehende Gebäude wie alte Schulen zu Wohnungen umgebaut.
    Das ELR fördert zeitgemäßen Wohnraum im Innenbereich der Gemeinden, da eine gelungene Innenentwicklung den Gemeinden nachhaltige Stärke ermöglicht. Durch den verminderten Flächenverbrauch im Außenbereich ist dies auch ein ökologischer Pluspunkt.
  • Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden für Bäckereien größere Backstuben und ein Anbau für ein Tagescafé gefördert oder Vereine erhalten Unterstützung beim Umbau eines alten Waschhauses zum Dorfladen. Gerade im Hinblick auf das Altern der Bevölkerung ist das breite Angebot vor Ort wichtig.
  • Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung stehen Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrgenerationenspielplätze oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Fokus. Gern besuchte Treffpunkte sind essentiell für das Miteinander.
  • Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch den Bau neuer Produktionshallen und die Verlagerung von unverträglichen Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in interkommunale Gewerbegebiete zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg soll auch weiterhin wirtschaftlich stark bleiben.

Da sämtliche Anträge vorab mit dem Regierungspräsidium erörtert und auf ihre Förderfähigkeit geprüft werden müssen, sollten dem Bürgermeisteramt die Anträge bis Freitag, den 10. September 2021, vorliegen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren können Sie hier entnehmen.

Die für die Antragsstellung notwendigen Formulare können unter rp.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden.

Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Heizmann von der Gemeindeverwaltung  (Telefonnummer: 07774/9310-25) gerne zur Verfügung.