Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
Bereitgestellt am 20.03.2924
24. Änderung Flächennutzungsplan 2020 –
Wohnbaufläche/Grünfläche Bettenäcker , Singen-Schlatt
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB der 24. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Wohnbaufläche/Grünfläche Bettenäcker“, Singen-Schlatt beschlossen.
Plangebiet
Das Plangebiet der FNP-Änderung „Wohnbaufläche/Grünfläche Bettenäcker“ liegt am nördlichen Ortsrand von Singen-Schlatt; es umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha Wohnbaufläche und ca. 3,0 ha Grünfläche.
Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnbauflächen unter der Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten geschaffen werden.
Durchführung und einzusehende Unterlagen
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024 statt (Auslegungsfrist).
In dieser Zeit wird der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief, bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:
Rathaus der Stadt Singen
Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung,
Hohgarten. 2, 1.OG, Flur, Zi. 103-105, 141 -144, 78224 Singen
Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen,
Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1.OG, Flur, Zi. 28,
78239 Rielasingen-Worblingen,
Rathaus der Gemeinde Steißlingen,
Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zi. 03, 78256 Steißlingen,
Rathaus der Gemeinde Volkertshausen,
Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zi. 5, 78269 Volkertshausen.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zum Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:
Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, sowie eine Bodenkundliche Voruntersuchung.
Hinweise
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 20.03.2024
gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft