Altholzabfuhr
Am Donnerstag, den 5. Dezember 2024 (Altholz bitte rechtzeitig bereitstellen, nachträglich abgestelltes Altholz wird nicht mehr mitgenommen) Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
Bei der Altholzabfuhr wird Altholz aus dem Innenbereich (innerhalb des Hauses) in haushaltsüblichen Mengen abgefahren.
Nicht mitgenommen wird Altholz aus dem Außenbereich (außerhalb des Hauses, Außenfassade), imprägniertes Altholz und Altholz aus Baumaßnahmen.
Zur Altholzsammlung können bereitgestellt werden:
Altholz aus dem Innenbereich:
Deckenverschalungen (z.B. Nut- und Federbretter)
- Dielenbretter
- Zierbalken
- Zimmertüren (Türblätter und Türzargen)
Möbel aus Holz oder beschichtetem Holz und Spanplatten:
- Küchen-, Wohn- und Schlafmöbel
- sonstige Inneneinrichtung
Gebrauchsgegenstände:
- Einwegpaletten aus Vollholz
- Obstkisten aus Vollholz
- Versandkisten aus Vollholz
Übliche Verbindungselemente aus Metall stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar. Größere Anteile von Fremdstoffen müssen entfernt werden.
Nicht mitgenommen werden:
Altholz aus Abbruch und Umbau:
- Dachbalken und Dachlatten
- Fachwerkhölzer
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- usw.
Altholz aus dem Außenbereich:
- Außentüren und Zargen
- Außenverbretterung
- Balkonholz
- Fenster und Fensterblöcke
- Holzrollläden
- usw.
Altholz aus dem Garten und sonstigem Außenbereich
- druckimprägnierte Hölzer
- Eisenbahnschwellen
- Holzmasten
- Jäger- und Scherenzäune
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
- Gartenmöbel
- usw.
Diese Althölzer mit schädlichen Verunreinigungen müssen privatrechtlich entsorgt werden (z.B. bei):
- ALBA Schwarzwald GmbH in Singen, Otto-Hahn-Straße 10, Tel.: 07731/87340
- Riester Recycling GmbH in Radolfzell, Gewerbestraße 22-28, Tel.: 07732/99550
- Hämmerle Recycling in Konstanz, Wolfgang-Spengler-Straße 11, Tel.: 07531/98400
Altholz aus Gebäuderenovierung, Umbaumaßnahmen oder Haushaltsauflösungen muss bei der zuständigen Deponie entsorgt werden.