Hinweise zur Schneeräumung und zur Räum- und Streupflicht
Genre möchten wir Sie über den Räum- und Streudienst der Gemeinde informieren und Ihnen auch die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege zu erläutern.
Vorsichtiges und rücksichtsvolles Fahrverhalten ist geboten
Alle Fahrzeughalter werden gebeten, bei winterlichen Straßenzuständen durch vorsichtiges und rücksichtsvolles Fahrverhalten zu einem reibungslosen und möglichst unfallfreien Verkehr beizutragen. Hierzu gehört einerseits eine winterfeste Ausrüstung des Fahrzeuges, andererseits aber auch die Einsicht, dass die Anforderungen an die Befahrbarkeit der Straßen, insbesondere der weniger stark belasteten, trotz Winterdienst nicht gleich hoch sein können wie in der übrigen Jahreszeit. Fahren Sie bei verschneiten und vereisten Straßen bitte langsam! Halten Sie bitte einen größeren Abstand zum Vordermann ein als Sie dies sonst gewohnt sind!
Zur Verpflichtung der Straßenanlieger
Nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege sind die Gehwege mindestens auf 3/4 ihrer Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil des Gehweges anzuhäufen, soweit der Platz nicht dafür ausreicht, am Rande der Fahrbahn. In keinem Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so frei zu machen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Sofern Gehwege nicht vorhanden sind, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1 Meter.
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 22.00 Uhr.
Streusplittbehälter werden wieder aufgestellt
Die Gemeinde hat an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet Streusplittbehälter aufgestellt, denen Sie Streusplitt in Haushaltsmengen entnehmen können. Wenn Sie Streusplitt bei Glätte auf Ihrem Gehweg verwendet haben, können Sie diesen Splitt nach dem nächsten Tauwetter zusammenkehren und immer wieder verwenden.
Die Streusplittbehälter stehen an folgenden Stellen:
- Auffahrt zum Kastanienweg
- Ecke Kastanienweg / Föhrenweg
- Steigstraße, im Bereich der Schule
- Einfahrt Gewerbegebiet "Buchstauden"
- Ecke Schlatter Weg / Oberes Holz
- Altglascontainer Hegaustraße
Kommen Sie gut durch den Winter, egal ob als Fußgänger oder Autofahrer.