Aus dem Rathaus: Gemeinde Volkertshausen

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Eingeschränkter Zutritt zum Rathaus

Artikel vom 21.12.2021

Eingeschränkter Zutritt zum Rathaus
3G-Nachweis erforderlich


Nach der aktuellen Corona-Verordnung ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Zutritt zum Rathaus in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

Bitte halten Sie die Entsprechenden Nachweise (3G) zur Kontrolle bereit.

Prüfen Sie bitte vorab, ob Ihr Anliegen auch ohne eine Vorsprache erledigt werden kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den gewohnten Öffnungszeiten im Rathaus erreichbar:

Bitte halten Sie auch vor dem Rathaus ausreichend Abstand.

Diese Maßnahme dient Ihrem Schutz sowie dem Schutz der im Rathaus Beschäftigten.

Wir bitten hierfür um Verständnis.

Bürgermeisteramt