Hygienekonzept
Pflicht zum tragen von Medizinischen Masken
- Für alle Wählerinnen und Wähler gilt im Wahlgebäude die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder eines Atemschutzes, welche die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen.
Desinfektionsmaßnahmen / Lüften der Räume
- Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren.
- Wahl- und Ausgabetische sowie Gegenstände, wie Kugelschreiber, werden regelmäßig desinfiziert. Aus diesem Grund dürfen wir Sie bitten, möglichst einen eigenen Kugelschreiber im Wahllokal zu benutzen.
- Wahllokale werden in regelmäßigen Abständen ausreichend gelüftet.
Zutrittsverbot
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen oder
- keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt.
Mindestabstand
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Hygienekonzept zum herunterladen. (PDF-Datei)
Wahllokal "Alte Kirche" Corona-Bedingungen (PDF-Datei)
Weitere informationen zur Wahl finden Sie hier.