Kommunale Wärmeplanung
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 19.07.2021 hinsichtlich eines Klimaschutzkonzeptes für die Kommunalverwaltung Kooperationen mit anderen Gemeinden zu suchen und ein Klimaschutzmanagement zu erarbeiten. Mit ihren kommunalen Liegenschaften trägt die Gemeinde Volkertshausen nur einen kleinen Bruchteil der Treibhausgasemissionen in der Gesamtgemeinde bei. Ein weit größerer Anteil haben die privaten Haushalte und die Gewerbebetriebe und auch das Verkehrsaufkommen in der Gemeinde. Zielführend für die Gemeinde muss es deshalb sein, die gesamte Gemarkung zu betrachten. Hier hat die Gemeinde Einflussmöglichkeiten durch die Bauleitplanung, bei der Erstellung von Klimaschutzkonzepten oder Nahwärmeversorgungen. Ein wesentlicher Faktor bei der Klimaneutralität ist der Wärmebedarf, weshalb eine Wärmeplanung für den Gesamtort sinnvoll sein kann.
Damit die Wärmewende gelingen kann, bedarf es einer Strategie für den Umbau der Wärmeversorgung. Mit der Wärmeplanung steht den Kommunen ein Instrument zur Verfügung, eine geeignete Strategie zu entwickeln. Der kommunale Wärmeplan bildet eine bedeutende Grundlage für einen klimaneutralen Gebäudesektor.
Die Wärmepläne werden von einem externen Planungsbüro entwickelt, mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040. Der kommunale Wärmeplan soll Kommunen darin unterstützen, heute die strategisch richtigen Entscheidungen zu treffen, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude in der Gemeinde zu ermöglichen. Die Ergebnisse des Wärmeplans können in alle kommunalen Planungen zu Sanierungsgebieten, Bauleitplanung/Planung von Neubaugebieten, Verkehrsplanung, etc. einfließen und berücksichtigt werden. Ebenso sollen die privaten Haushalte bei ihren individuellen Investitionsentscheidungen unterstützt werden. Die kommunale Wärmeplanung erfasst alle aktuellen Daten zum Wärmeverbrauch und zur Wärmeversorgung der kommunalen Liegenschaften, privaten Haushalte und des Gewerbes und entwickelt eine Planung, wie die Wärme zukünftig klimaneutral produziert und zur Verfügung gestellt werden kann.
Nach § 7d Klimaschutzgesetz BW von 2020 sind die Großen Kreisstädte und Stadtkreise im Land verpflichtet, bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Im letzten Quartal 2021 beschloss die Landesregierung ein Förderprogramm für eine freiwillige kommunale Wärmeplanung. Damit soll die Wärmewende in Baden-Württemberg forciert werden. Die Förderung richtet sich an die Kommunen, die nicht durch das Klimaschutzgesetz BW zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet sind. Förderberechtigt sind alle Kommunen ab einer Einwohnerzahl von mehr als 5.000 Einwohner. Kommunen unter 5.000 Einwohner können in einem Zusammenschluss (sog. Konvoi) mit min. zwei weiteren Gemeinden einen Förderantrag stellen. Ziel der Landesregierung ist es, dass bis Ende 2026 für mehr als die Hälfte der Kommunen in Baden-Württemberg ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.
Die Förderung umfasst einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 60.000 Euro plus 0,75 Euro/Einwohner plus 5.000 Euro je Gemeinde, wenn die Planung mit mehreren Kommunen zusammen erfolgt.
Die kommunale Wärmeplanung umfasst folgende Punkte:
- Bestandsanalyse zum Wärmebedarf in der Kommune - Erfassen aller Informationen im gesamten Gemeindegebiet zum Gebäudebestand (Alter und Typ), Wärmeverbrauch und Treibhausgasemissionen und zur bestehenden Infrastruktur der Wärmeversorgung.
- Potenzialanalyse - Ermittlung des Potenzials zur Energieeffizienzsteigerung im Gebäudebestand (Reduktion Energieverbrauch) und zur klimaneutralen Wärmeversorgung durch Nutzung von erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK.
- Entwicklung eines Szenarios - Aufstellung eines Zielszenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 mit Zwischenziel 2030.
- Kommunale Wärmewendestrategie - Entwicklung einer Strategie und Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs mit lokal umsetzbaren Lösungen, Prioritäten und einem Zeitplan wie der Umbau der Wärmeversorgung vor Ort gelingen kann.
Die Bürgermeister der Städte Aach, Engen und Tengen sowie der Gemeinden Mühlhausen-Ehingen, Hilzingen und Volkertshausen haben sich verständigt, die Förderung für die kommunale Wärmeplanung im Konvoi zu beantragen. Die nicht durch den Zuschuss gedeckten Kosten in Höhe von 20 % werden anteilig auf die jeweiligen Gemeinden umgelegt (z.B. Einwohnerzahl). Im Rahmen des Ausschreibungsverfahren wird ein entsprechender Verteilungsschlüssel festgelegt.
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 07.03.2022 für die freiwillige kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Volkertshausen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dafür den Weg einer gemeinsamen Zuschussantragstellung mit anderen Kommunen zu gehen.