Aus dem Rathaus: Gemeinde Volkertshausen

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Befüllung und Entleerung von Pools

Artikel vom 17.05.2021

Die warme Jahreszeit steht bevor und Besitzer von Pools beginnen wahrscheinlich schon mit der Vorbereitung auf die Badesaison. Bei dieser Gelegenheit sei auf wichtige Informationen bezüglich des Befüllens und Entleerens von Pools hingewiesen.

Genutztes Poolwasser ist kein Frischwasser: Der Pool wird zwar mit Frischwasser befüllt, jedoch wird das Wasser im Rahmen der Nutzung durch Chemikalien verändert. Chlor, Sonnencreme, Körperdeo, Kosmetika und Ähnliches führen dazu, dass das Poolwasser als Schmutzwasser einzustufen und zu behandeln ist. Das gilt auch für Chlortabletten, die als abbaubar gelten.

Schmutzwasser gehört in die Kanalisation: Weil verwendetes Poolwasser Schmutzwasser ist, muss es bei der Entleerung des Pools in die Kanalisation geleitet werden. Es darf nicht im Garten versickert werden! Bei der Versickerung von Poolwasser besteht die Gefahr von Grundwasserverunreinigungen.

Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, Schmutzwasser nicht in die Kanalisation einzuleiten. Zudem kann man sich durch eine Gewässerverunreinigung strafbar machen. Es wird deshalb dringend um Beachtung gebeten!

Befüllung von Pools nicht über Gartenwasserzähler: Weil es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, das in die Kanalisation geleitet werden muss, sind für das Poolwasser auch Abwassergebühren zu entrichten. Es deshalb nicht zulässig, den Pool über den Gartenwasserzähler zu befüllen. Auch hier wird um Beachtung gebeten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Rathaus.