Aus dem Gemeinderat: Gemeinde Volkertshausen

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Rathaus
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Bericht über die Sitzung des Gemeinderats

Artikel vom 31.01.2024

Bauantrag

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einem Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Mühlenstraße. Weil das Bauvorhaben der Umgebungsbebauung entspricht und öffentliche Belange nicht dagegenstehen, beschloss der Gemeinderat, sein Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen.


Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

In der letzten Sitzung verabschiedete der Gemeinderat zudem den Haushaltsplan für das Jahr 2024. Gemäß dem Plan wird die Gemeinde in 2024 Erträge (Steuern, Abgaben, Beiträge, Zuweisungen, u a.) in Höhe von ca. 9,14 Mio. € verbuchen können. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von ca. 9,44 Mio. € gegenüber, sodass die Gemeinde im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von ca. 302.000 € aufweist. Der wesentliche Grund für das Defizit ist, dass Fixkosten (Unterhalt und Betrieb von Anlagen und Gebäuden, Personalkosten) durch Inflation und Tarifanpassungen verhältnismäßig stärker wachsen, als Steuern und andere Einnahmen. Weil die Gemeinde in Vorjahren sehr gute Finanzergebnisse erzielt hat, kann das diesjährige Defizit verkraftet werden. Sollte sich zeigen, dass sich der Trend fortsetzt, muss der Gemeinderat ernstere Sparmaßnahmen in Erwägung ziehen.

Der Finanzhaushalt weist ein Defizit in Höhe von ca. 432.000 € aus. Um diese Summe wird der Finanzierungsmittelbestand der Gemeinde im Laufe des Jahres abnehmen. Zum Jahresbeginn betragen die liquiden Eigenmittel ca. 3,67 Mio. €, zum Jahresende werden es ca. 2,93 Mio. € sein. Hintergrund ist, dass die Gemeinde trotz schwierigerer finanzieller Lage, weiterhin in Bau und Erhalt von Infrastruktur investiert. Im Plan stehen unter anderem der Feinbelag im Baugebiet Öhmdweg, die Infrastruktur für den Naturkindergarten, die Laufbahn an der Grundschule und die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr.


Antrag zur Aufnahme in das Programm zur Städtebauförderung und Beauftragung eines Fachbüros zur Begleitung und Vorbereitung der Antragstellung

Im vergangenen Jahr hat sich der Gemeinderat ausführlich mit der Entwicklung des Ortskerns befasst. Im Rahmen der Beratungen wurde das Städtebauprogramm von Bund und Land vorgestellt, das Kommunen bei der Finanzierung ihrer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen in nicht unerheblichem Umfang unterstützt.

Die Gemeindeverwaltung empfahl in der Sitzung, einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauprogramm zu stellen. Die im Falle einer Aufnahme zugewiesenen Fördermittel stellen eine hilfreiche und notwendige Unterstützung da, um die besprochenen Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen und sowieso notwendige Sanierungen im Bereich des Ortskerns vorzunehmen.

Das Antragsverfahren ist ziemlich umfangreich, so müssen ein Gemeindeentwicklungskonzept und ein gebietsbezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept (GISEK) erarbeitet und vorgelegt werden. Die Erarbeitung dieser Konzepte ist sehr umfangreich. Deshalb empfahl die Gemeindeverwaltung für die Erarbeitung der Konzepte und die Antragstellung erneut auf das Büro Reschl Stadtentwicklung zurückzugreifen, das bereits den bisherigen Planungsprozess begleitet hat. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung macht es Sinn, beim gleichen Büro zu bleiben. Das Büro verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Antragstellung für das Städtebauprogramm.

Von Reschl Stadtentwicklung sind Angebote für die Bearbeitung der Konzepte und die Antragstellung vorgelegt worden. Diese belaufen sich auf ungefähr 80.000 Euro. Es handelt sich um eine stolze Summe. Betrachtet man jedoch die Gesamtsumme der Fördermittel, die möglich sind, so ist dies eine leistbare Investition. Zudem sind die Kosten für die Konzepterstellung und Antragstellung ebenfalls förderfähig, sofern man im gleichen Jahr in das Programm aufgenommen wird.

Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung einstimmig dafür, den Förderantrag zu stellen. Er beauftragte die Gemeindeverwaltung, den Antrag vorzubereiten. Zudem wurde das Büro Reschl Stadtentwicklung für die Betreuung des Verfahrens beauftragt.


Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Nach § 21 Kommunalwahlordnung muss für jede Gemeindewahl (Gemeinderatswahl, Bürgermeisterwahl) ein Gemeindewahlausschuss neu gebildet werden. Dem Gemeindewahlausschuss obliegen die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.  Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens 2 Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern.

Der Gemeinderat beschloss, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu bilden: Vorsitzender: Erwin Greuter; stv. Vorsitzende: Christine Schickle; Beisitzer und Schriftführer: Martin Gschlecht; Beisitzerin und stv. Schriftführerin: Sabine Sapper; Beisitzerin: Claudia Mast; stv. Beisitzerin: Andrea Schwab; stv. Beisitzer: Marcel Beck; stv. Beisitzer: Sebastian Hogg.

Es ist vorgesehen, dass der Gemeindewahlausschuss gleichzeitig die Aufgaben des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk 1 übernimmt.


Aufstellen von Stationären Blitzersäulen

In vorangegangenen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen hat Bürgermeister Röwer den Gemeinderat informiert, dass das Landratsamt Konstanz in Kooperation mit mehreren Gemeinden stationäre Blitzersäulen anschaffen möchte. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin unverbindliche Erkundigungen vorgenommen.

Nach Rücksprachen mit dem Landratsamt Konstanz und der Lieferfirma stehen folgende Standorte im Raum, deren Umsetzung möglich ist: Ortseinfahrt aus Richtung Schlatt u.Kr.; Hauptstraße im Bereich Kindergarten. Der Gemeinde würden einmalig Kosten für die Herstellung des Stromhausanschlusses und des Internetanschlusses entstehen.

Der Gemeinderat beriet das Thema ausführlich. Einem Vertagungsantrag aus dem Gemeinderat wurde mit knapper Mehrheit zugestimmt, sodass das Thema in der nächsten Sitzung weiterbehandelt wird.


Beauftragung einer Fachkanzlei für die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Ausschreibung der Konzession für das Stromnetz

Der derzeitige Konzessionsvertrag für das Stromnetz hat eine Laufzeit von 20 Jahren und läuft 2026 aus. Für die rechtssichere Durchführung eines möglicherweise notwendigen Vergabeverfahrens beauftragte der Gemeinderat die Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte aus Stuttgart.


Vorbereitung vonBeschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen (VVG)

Der Gemeinderat befasste sich in der Sitzung zudem mit der 23., 24., 26., 27. und 28. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der VVG. Bei sämtlichen Änderungen ging es um die Beschlüsse über den Aufstellungsbeschluss, den Entwurfsbeschluss, den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Errichtung einer gewerblichen Baufläche/gemischte Baufläche/Grünfläche/Flächen für Wald Tiefenreute, Singen. Die 24. Änderung betrifft die Errichtung einer Wohnbaufläche/Grünfläche Bettenäcker, Singen-Schlatt. Die 26. Änderung betrifft die Errichtung einer Fläche für Gemeinbedarf - Neue Mitte Friedingen, Singen-Friedingen. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Errichtung einer Wohnbaufläche – Steißlingen. Die 28. Änderung betrifft die Errichtung einer Fläche für den Solarpark Worblingen, Rielasingen-Worblingen. Die Belange der Gemeinde Volkertshausen sind durch diese Planungen nicht berührt. Der Gemeinderat stimmte jeweils für die einzelnen Beschlüsse.