Sperrmüllabfuhr
am Freitag, den 6. Dezember 2024 ab 6.00 Uhr (Sperrmüll bitte rechtzeitig bereitstellen, nachträglich abgestellter Sperrmüll wird nicht mehr mitgenommen)
Sperrmüllabfuhr: Was ist Sperrmüll?
Sperrige Hausratsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe (nicht Menge) nicht in den Restmülleimer passen, wie z.B. Matratzen, Sofas, Sessel, Teppiche u.ä.; die einzelnen Sperrgüter dürfen nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sein.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Wiederverwertbare Altstoffe:
- Papier und Kartonagen in die Blaue Tonne
- Glas in die Altglascontainer
- Verpackungen mit oder ohne grünen Punkt in den Gelben Sack
- Grünabfälle: Gartenabfälle in die Biotonne, auf den Kompost oder im Bauhof abgeben (Schnittgut)
- Baumaterial: sämtliche Teile, die von Bau- bzw. Umbauarbeiten herstammen, wie Holzgebälk, Fenster, Türen, Isolierplatten usw., auf Deponien anliefern oder privat entsorgen
- Elektronikschrott: Kleingeräte im Bauhof abgeben
- Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte, Fernseher und PC-Bildschirme: gesonderte Abfuhr (Terminankündigung im Amtsblatt)
- Problemmüll: Farben, Lösungsmittel, Batterien etc. zum Sondermüll-Sammelfahrzeug bringen (Terminankündigung im Amtsblatt)
- Altholz, wie Schränke, Holzkisten, alte Holzmöbel, Türen, Bretter, Lattenroste ohne Metallgegenstände, gepresste Spanplatten mit Furnier usw.:gesonderte Abfuhr
- Altmetall, Schrottsammlung der Vereine (Terminankündigung im Amtsblatt),
- Waschmaschinen und Elektroherde gehören nicht mehr zur Schrottsammlung (Elektrogroßgeräte)
- Sperrmüll aus Gewerbebetrieben
- Autoreifen