Abfallentsorgung: Gemeinde Volkertshausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Volkertshausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus
Rathaus

Müllentsorgung

Artikel vom 20.09.2023

Ungeeignete und unerlaubte Abfälle in der Restmülltonne

Leider werden Einweg-Heliumflaschen nicht fachgerecht entsorgt und nicht ganz entleerte Einwegflaschen landen in der Restmülltonne. Diese sind für die thermische Verwertung völlig ungeeignet und auch gefährlich.

Meistens sind in den „Rundum-Sorglos“-Ballonsets für Geburtstage oder Hochzeiten Einweg-Heliumflaschen enthalten. Wie bei allen Gasflaschen handelt es sich bei Heliumflaschen um Druckbehälter, die speziell für die Lagerung und den Transport von Gasen konzipiert wurden.

Das Heliumgas ist in den Einwegflaschen ein verdichtetes Gas, das bei Erhitzung explodieren kann. Diese Einwegflaschen bereiten bei der thermischen Behandlung erhebliche Probleme und beschädigen durch Explosionen die technischen Einrichtungen der Behandlungsanlage.

Um eine Heliumflasche zu entsorgen, können Einwegflaschen als Wertstoffabfall im Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne entsorgt werden, während Mehrwegflaschen an den Händler zurückgegeben werden. Vor der Entsorgung muss die Flasche völlig drucklos geleert und Ventile abgeklebt werden. Weitere Hinweise hierzu sind im Internet zu finden.

NOCH NICHT GANZ LEERE BEHÄLTER dürfen NICHT über den GELBEN SACK/GELBE TONNE oder die RESTMÜLLTONNE entsorgt werden!

Ebenso zählen Spraydosen, die nicht völlig entleert sind, zu den gefährlichen Abfällen. Diese können in haushaltsüblichen Mengen beim PROBLEMSTOFFMOBIL abgegeben werden.