Aus dem Gemeinderat: Gemeinde Volkertshausen

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Sitzungsbericht

Artikel vom 31.05.2022

Baugesuche

In der letzten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat gleich mit fünf Baugesuchen. Beim Ersten handelte es sich um den Anbau für die Kinderkrippe. Nachdem der Baubeschluss gefasst und der Bauantrag eingereicht wurde, musste die Gemeinde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Stellung nehmen. Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Bauvorhaben.

Bei einem zweiten Baugesuch ging es um die Umnutzung eines bestehenden Mehrfamilienhauses im Ahornweg. Dieses Umfasst derzeit drei Wohneinheiten, nach Wunsch der Bauherren sollen bei gleichbleibender Kubatur fünf Wohneinheiten daraus gemacht werden. Diese Pläne wichen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab, weshalb bei der Gemeinde eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde. Weil das Vorhaben aber nicht nur in geringfügigem Umfang vom Bebauungsplan abweicht, sondern erheblich, stimmte der Gemeinderat der Befreiung nicht zu.

Beim dritten Baugesuch ging es ebenfalls um eine Befreiung vom Bebauungsplan. Bei einem geplanten Gebäudeanbau in der Steißlinger Straße ist für das Dach des Anbaus eine leicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichende Dachneigung vorgesehen. Des Weiteren soll die geplante Außentreppe über das Baufenster hinausragen. Weil die Abweichungen geringfügig sind und es sich bei der Außentreppe um ein untergeordnetes Bauteil handelt, stimmte der Gemeinderat für die Befreiung.

Ebenso entschied er im vierten Baugesuch. Auch hier handelte es sich um geringfügige Abweichungen vom Bebauungsplan. Es ging um eine Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 16 cm sowie um die Überschreitung des Baufensters für eine Außentreppe und Terrasse. Im Ähnlich gelagerten Fällen stimmte der Gemeinderat der Überschreitung zu, sodass er auch in diesem Fall der Befreiung zustimmte.

Beim letzten in der Sitzung behandelten Gesuch ging es um die Errichtung von Garagen und Carports in der Hauptstraße. Da das Vorhaben der Umgebungsbebauung entspricht wurde das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.


Ausschreibung von Arbeiten zum Schutz vor Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen am „Oberen Reuteberg“

Bei einem Starkregenereignis im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass sich im Acker nördlich des Baugebiets "Oberer Reuteberg" Oberflächenwasser in dem Maße ansammelt, dass dieses in den Föhrenweg gelangt und zum tiefsten Punkt des Ahornwegs fließt. Dort kam es zu einer größeren oberflächigen Wasseransammlung, weil die Abwasserkanalisation diese nicht Wassermenge aufnehmen konnte.

Vom zu Rate gezogenem Ing.-Büro Matthias Ritzi aus Hilzingen wurde vorgeschlagen, das Oberflächenwasser durch bauliche Vorrichtungen in die vorhandene Rinne parallel zum Föhrenweg einzuleiten. Dieses fließt dann offen ab und kann im Bereich "Seewadel" versickern.

Für diese Maßnahme werden Kosten i.H. von ca. 10.500,00 € erwartet. Der Gemeinderat ließ die Arbeiten ausschreiben. Es wurde ein Angebot von der Fa. Kähler aus Eigeltingen zum Angebotspreis von 9.653,28 € abgegeben. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag an diese Firma.


Vergabe von Erschließungsarbeiten; Feinbelag im Gewerbegebiet "Erweiterung Ebne"; Zufahrt zum Flst.Nr. 1691/8 (Arztpraxis); Asphaltbelag für den Skateplatz

In der Gemeinderatssitzung am 31. Januar 2022 hat der Gemeinderat das Ing.-Büro Andreas Baur beauftragt, die notwendigen Arbeiten für die Aufbringung des Feinbelags im Gewerbegebiet "Erweiterung Ebne" auszuschreiben. Gleichzeitig wurde die Herstellung der Zufahrt zum Flst.Nr. 1691/8 (Arztpraxis) und die Herstellung des Asphaltbelags für den Skateplatz ausgeschrieben. Gemäß der Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von ca. 137.000 € erwartet.

In der Sitzung erfolgte nun die Vergabe der Arbeiten. Es gingen zwei Angebote ein. Das günstigere kam von der Fa. Lopes aus Singen zum Angebotspreis von 125.012,36 €. Der Gemeinderat erteilte der Firma Lopes den Auftrag, die Arbeiten auszuführen.


Vergabe von Arbeiten zur Herstellung der notwendigen Straßenbeleuchtung für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) am „Grauen Stein“

Kürzlich ordnete die Straßenverkehrsbehörde auf Initiative der Gemeindeverwaltung einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an der Verkehrsinsel am „Grauen Stein“ an. Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger.

Bevor aber der Zebrastreifen eingerichtet werden kann, muss eine vorschriftsgemäße Ausleuchtung hergestellt werden. Der Gemeinderat beauftragte damit die Fa. Thüga, die die Straßenbeleuchtung in Volkertshausen betreut, zum Angebotspreis von 5.514,33 €.


Vergabe von Arbeiten auf dem Gebiet des Bestattungswesens

Für hoheitliche Aufgaben im Bereich des Bestattungswesens (z.B. Gräber ausheben und verschließen) beauftragte die Gemeinde in der Vergangenheit einen Dienstleister. Es handelte sich um die Fa. Homburger aus Hilzingen.

In der Gemeinderatssitzung am 7. März 2022 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten auf dem Gebiet des Bestattungswesens für den Friedhof Volkertshausen nach mehreren Jahrzehnten neu auszuschreiben. Der bisherige Vertrag mit der Fa. Homburger wurde daraufhin gekündigt und die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Fünf Unternehmen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur ein Unternehmen, die Fa. Homburger, gab ein Angebot ab. Der Gemeinderat erteilte daher der Fa. Homburger den Auftrag.

Der neue Angebotspreis hat sich im Vergleich zu den bisherigen Kosten nicht erheblich verändert. Manche Leistungen wurden teurer, manche günstiger. Im Wesentlichen befinden sie sich im Rahmen der allgemeinen Lohn- und Kostensteigerungen. Die neuen Preise machen eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren notwendig.
 


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Bürgermeister Röwer gab Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt. So bewilligte der Gemeinderat eine Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung für einen Schuldner.