Niveaustufen und Ebenen
Bei einem Wechsel zwischen Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium der Normalform müssen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Leistungsanforderungen erfüllen, damit der Übergang in die andere Schulart erfolgreich gelingt.
Es gibt Schularten, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen.
Beispiel: An der Realschule können die Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss und den Hauptschulabschluss erwerben.
Diese Schularten haben daher unterschiedliche Niveaustufen. Folgende Niveaustufen werden unterschieden:
- Grundlegendes Niveau (G)
- Mittleres Niveau (M)
- Erweitertes Niveau (E)
In der Regel kommt es entscheidend auf das Niveau an, in das die Schülerin oder der Schüler wechseln will, nicht auf die konkrete Schulart. Zur einfacheren Einstufung werden die Schularten und Niveaustufen für den Übergang daher Ebenen zugeordnet:
Ebene 1:
- Werkrealschule
- Hauptschule
- Grundlegendes Niveau (G) an der Realschule
- Grundlegendes Niveau (G) an der Gemeinschaftsschule
Ebene 2:
- Mittleres Niveau (M) an der Realschule
- Mittleres Niveau (M) an der Gemeinschaftsschule
Ebene 3:
- Gymnasium
- Erweitertes Niveau (E) an der Gemeinschaftsschule
- Arten des Wechsels Arten des Wechsels
- Besonderheiten für die Gemeinschaftsschule Besonderheiten für die Gemeinschaftsschule
- Wechsel der Schulart mit Wechsel der Ebene Wechsel der Schulart mit Wechsel der Ebene
- Wechsel der Schulart ohne Wechsel der Ebene Wechsel der Schulart ohne Wechsel der Ebene
- Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.12.2023 freigegeben.