Lebenslagen: Gemeinde Volkertshausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Volkertshausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus
Rathaus

Mutterpass

Der Mutterpass ist ein Dokument, das bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung vom Frauenarzt, von der Frauenärztin oder von der Hebamme angelegt und der schwangeren Frau mitgegeben wird.

Im Mutterpass werden kontinuierlich alle wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsverlauf, die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen und wichtige Befunde von Mutter und Kind während der Geburt eingetragen (z.B. Blutgruppe, Gewicht, Gewichtszunahme der Mutter sowie Größe, Lage und Gewicht des Kindes). Er dient den behandelnden Ärzten oder Ärztinnen und Hebammen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft und mögliche Risiken sowie Behandlungen zu dokumentieren und die Geburt optimal vorzubereiten. Die Schwangere sollte den Mutterpass immer bei sich tragen, damit im Notfall (z.B. bei einem Unfall) die erforderlichen Informationen sofort bereitstehen.

Den Mutterpass gibt es in Papierform oder in elektronischer Form. Im elektronischen Mutterpass (E-Mutterpass) stehen dieselben Informationen wie in der gedruckten Version. Er ist Teil der elektronischen Patientenakte und hat den Vorteil, dass er nicht verloren gehen kann. Außerdem können alle Einträge im Mutterpass über eine App jederzeit abgerufen werden. Auch ärztliche Befunde und Ultraschallaufnahmen können im E-Mutterpass abgelegt werden.

Sie selbst können entscheiden, ob Sie den Mutterpass in Papierform oder als E-Mutterpass haben wollen. Im Laufe einer Schwangerschaft sollte aber möglichst nicht zwischen der einen und der anderen Form hin- und hergewechselt werden.

Wenn Sie sich für die Papierform entscheiden, ist es ratsam, den Mutterpass immer dabei zu haben. Nach der Geburt sollte er aufbewahrt werden, weil die Daten für weitere Schwangerschaften hilfreich sein können. Entscheiden Sie sich für den E-Mutterpass, können bei späteren Schwangerschaften die Inhalte aller früheren Mutterpässe über die elektronische Patientenakte abgerufen werden.

Hinweis: Die Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge werden von den Krankenkassen bezahlt.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Freigabevermerk

18.12.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg