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Gemeinde Volkertshausen

Quarantäne-Bescheinigung

Artikel vom 29.11.2021

Personen, die sich aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses oder als haushaltsangehörige Person / enge Kontaktperson einer mit dem Corona-Virus infizierten Person in Absonderung begeben mussten, können mit einem Online-Formular auf der Website der Gemeinde eine Bescheinigung nach § 7 CoronaVO Absonderung ("Quarantäne-Bescheinigung") beantragen.

Die Bescheinigung dient der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen Verdienstausfall im Rahmen des § 56 Infektionsschutzgesetz.

Quarantäne-Bescheinigungen können wir nur für die Einwohner der Gemeinde Volkertshausen ausstellen und nur dann, wenn uns Ihre Daten vom Gesundheitsamt Konstanz übermittelt wurden.

Bei Fragen zur Quarantäne-Bescheinigung können Sie sich gerne an Herrn Heizmann (Telefonnummer: 07774 931025, heizmann(@)volkertshausen.de) wenden.

http://www.volkertshausen.de//rathaus-service/neuigkeiten/aus-dem-rathaus