Bundestagswahlen 2025: Gemeinde Volkertshausen

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Rathaus
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die (vorgezogene) Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetze und § 1 Abs. 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz (BWG) werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode erstreckt sich grundsätzlich auf vier Jahre. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. In 299 Wahlkreisen werden die Mitglieder des neuen Bundestags auf Grundlage einer Kombination aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl gewählt.

Wählen gehen kann jeder deutsche Staatsbürger, der zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler/jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Von 8 bis 18 Uhr können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlbüro abgeben. Gewählt werden kann zuvor auch schon mit Wahlschein durch Briefwahl.

Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl. Dies ist der 12.01.2025.

Information zur Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Volkertshausen eingetragen sind, erhalten in den kommenden Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Neben anderen Informationen ist in der Wahlbenachrichtigung auch die Anschrift des Wahllokals genannt, in dem der Wähler/die Wählerin am 23. Februar 2025 ihre/seine Stimmen abgeben kann. Nur in dem dort aufgeführten Wahllokal kann am Wahltag das Wahlrecht ausgeübt werden. Zudem ist mit einem Hinweis aufgeführt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.

BürgerInnen, die bis 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben für die Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein, sollten sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Volkertshausen in Verbindung setzen. Das Wahlamt ist zu erreichen unter Tel. Telefonnummer:07774 93 10 25/ Telefonnummer:07774 9310 19 oder per E-Mail unter wahlen(@)volkertshausen.de.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite den vorgedruckten Briefwahlantrag. Wenn ein Wähler/eine Wählerin Briefwahl beantragen möchte, muss er/sie diesen „Wahlscheinantrag“ entsprechend ausfüllen, unterschreiben und der Gemeinde Volkertshausen zukommen lassen oder online auf unserer Homepage einen Wahlschein beantragen. Ganz einfach kann auch mit dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code Briefwahl beantragt werden.

Auf der Homepage der Gemeinde Volkertshausen sind weitere Infos für die BürgerInnen unter der Rubrik „Bundestagswahl 2025“ und insbesondere zur Briefwahl eingestellt.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab 07.02.2025 möglich.

Hinweise zur Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Volkertshausen eingetragen sind, erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen können erst ab voraussichtlich 07.02.2025 ausgegeben/versendet werden!!!

Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:

a) per Post/Einwurf in Rathaus-Briefkasten

Der/die Wahlberechtigte sendet die (auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene) Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Briefumschlag per Post an die Gemeinde Volkertshausen zurück. Gerne können Sie die (ausgefüllte und unterschriebene) Wahlbenachrichtigung auch in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann (voraussichtlich ab 07.02.2025) zugeschickt, da uns erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen werden.

b) per Mobilgerät

Sie können den Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung an die Gemeinde übertragen.

c) online (per Internet)

Die Anträge per Internet können über die Homepage der Gemeinde Volkertshausen beantragt werden. Dort ist auf der Startseite unter der Rubrik "Bundestagswahl am 23. Februar 2025" ein Link „Briefwahl online beantragen" eingerichtet, mit dem sie online ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.

Folgende Angaben muss jeder E-Mail-/Internetantrag enthalten:

  • Vorname, Name und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Wahlbezirksnummer
    Die Wahlbezirksnummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die jede/jeder Wahlberechtigte erhält, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
  • Wählernummer
    Auch die Wählernummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
  • Geburtstag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

d) Persönlich

Der/die Wahlberechtigte beantragt die Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl) direkt beim Wahlamt im Rathaus, Hauptstraße 27, während den Dienststunden Montag und Freitag jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr  und gibt hierzu die (auf der Rückseite) ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung ab.

Der/die Wahlberechtigte kann dann entweder die Briefwahlunterlagen mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben bzw. im Rathaus abgeben oder sofort im Bürgeramt wählen.

Zu beachten ist hierbei, dass die Briefwahlunterlagen erst ab voraussichtlich 07.02.2025 zur Verfügung stehen und erst ab diesem Zeitpunkt ausgegeben werden können!!

e) per Fax

Der/die Wahlberechtigte faxt die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung an das Rathaus unterFaxnummer: 07774/931020.

f) per E-Mail

Sie können die Briefwahlunterlagen für sich persönlich auch per E-Mail unter wahlen(at)volkertshausen.de beantragen.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.

Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt durch die Deutsche Post AG


Wie mache ich Briefwahl?

Der vom Wahlberechtigten unterschriebene Wahlschein ist zusammen mit dem Stimmzettel (der sich im verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag befindet) im amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief“ so rechtzeitig an den die Gemeinde Volkertshausen zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr eingeht.

Bei der Beförderung der Wahlbriefe mit der Post ist folgendes zu beachten:

Im Bereich der Deutschen Post werden die Wahlbriefe entgeltfrei befördert. Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 20.02.2025 abgeschickt wird; nur dann ist gewährleistet, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig bei der Gemeinde eingeht. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme(n) nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Gemeinde zurückgeschickt werden und muss entsprechend frankiert werden.

Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beim Wahlamt beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (22. Februar 2025), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Sollten Sie Fragen zur Bundestagswahl oder zur Briefwahl haben, steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde unter Tel. Telefonnummer: 07774 9310 25 oder Telefonnummer: 07774 9310 19 oder per email unter wahlen(at)volkertshausen.de für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an den bevorstehenden Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie vor dem Wegzug in Deutschland zuletzt gemeldet waren.

Weitere Informationen sowie den „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche“ finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter:

bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.

Wichtiger Hinweis:

Die Landeswahlleiterin hat angekündigt, dass amtliche Stimmzettel den Kommunen voraussichtlich frühestens am 06.02.2025 vorliegen werden. Erst zu diesem Datum bzw. im Anschluss an die Lieferung der amtlichen Stimmzettel bei der Gemeinde wird die Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich sein. Der Grund hierfür liegt in den Zulassungsverfahren des Bundeswahlausschusses hinsichtlich der Landeslisten und des Landeswahlausschusses hinsichtlich der Kreiswahlvorschläge. Die Briefwahl ist sodann lediglich binnen zwei Wochen möglich. Der Rücklauf der Briefwahlunterlagen muss bis zum Wahltag um 18.00 Uhr erfolgen.

„Stimmzettel-Schablonen“ für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehinderten-verbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.