Schöffenwahl: Gemeinde Volkertshausen

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Wahl der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen

Bürgerinnen und Bürger gesucht zur Wahl für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für dieses wichtige Amt werden auch in Volkertshausen Frauen und Männergesucht, die beim Amtsgericht Singen und beim Landgericht Konstanz sowie bei der Jugendgerichtshilfe als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindeverwaltung Volkertshausen ist aufgerufen, für diesen Zweck eine Vorschlagsliste interessierter Bürgerinnen und Bürger aufzustellen. Nach Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeinderat, deren Auslegung und Bekanntmachung, wird diese dem Amtsgericht vorgelegt. Ein Platz auf unserer Vorschlagsliste sollte allenfalls als Teilerfolg verbucht werden, da bis spätestens Anfang August 2023 dem Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz Volkertshausen, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch sollen Personen die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und so weiter) und Religionsdiener nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, daher das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, daher die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Man muss bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. Für die Tätigkeit als Schöffe wird ein finanzieller Ausgleich als Ersatz für den Verdienstausfall und auch Fahrtkosten bezahlt.

Volkertshauser Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme des Amtes eines Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen interessiert sind, können sich ab sofort bewerben. Es ist zu beachten, dass der Bewerbungsvordruck handschriftlich unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung Volkertshausen wieder eingereicht werden muss.

Interessenten für das Amt des Schöffen oder Jugendschöffen können sich bis zum Freitag, 28. April 2023 bei der Gemeinde Volkertshausen, Hauptamt, Hauptstraße 27, 78269 Volkertshausen, per E-Mail an gschlecht(at)volkertshausen.de oder auch per Fax an Telefonnummer: 07774 931020 bewerben. Über die endgültige Aufstellung der Vorschlagliste für die Schöffenwahl wird der Gemeinderat voraussichtlich im Mai 2023 beschließen. Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen, die durch den Jugendhilfeausschuss gewählt werden, sind speziell Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung ebenfalls bis zum 28. April 2023 an die Gemeinde Volkertshausen.

Bitte beachten: Die gesetzlich notwendigen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf) der Bewerbung werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert und auch veröffentlicht.

Die Bewerbungsformulare stehen als Download auf der Homepage der Gemeinde oder unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung.