Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt
Artikel vom 03.05.2023
Entgegen der bisherigen Bekanntmachung (Amtsblatt vom 12. April 2023) hat uns das Landratsamt Konstanz folgende Änderung mitgeteilt:
Das Verbrennen von ausschließlich pflanzlichen Abfällen in Form von Rückschnitten bei Streuobstwiesen ist weiterhin möglich. Dies gilt aber nur dann, wenn die Verwertung wirtschaftlich nicht zumutbar oder technisch nicht machbar ist. In der Regel handelt es sich bei solchen Fällen um Streuobstwiesen, die von Privatpersonen gepflegt werden und außerhalb bebauter Grundstücke liegen.
Für Fragen steht das Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Konstanz unter den Telefonnummern +49 7531 800-1252 oder +49 7531 800-1256 zur Verfügung.