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Gemeinde Volkertshausen

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats

Artikel vom 11.11.2022

Aus dem Gemeinderat


Bauvorhaben


In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einem Baugesuch über die Errichtung zweier Wohnhäusern mit je zwei Wohneinheiten im Öhmdweg. Das Bauvorhaben entspricht bis auf eine geringfügige Überschreitung des Baufensters durch den Dachvorsprung den Bestimmungen des Bebauungsplans. Für die Überschreitung ist eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig. Da der Gemeinderat in ähnlich gelagerten Fällen der Befreiung zustimmte, beschloss er sie auch dieses Mal.


Gemeinde wird Mitglied im Landschaftserhaltungsverband

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.06.2022 fasste der Gemeinderat den Beschluss, im Konvoi mit benachbarten Gemeinden den Landschaftserhaltungsverband Konstanz e.V. (LEVKN) mit einer übergemeindlichen Biotopverbundplanung zu beauftragen. Es wurde angeregt, dass die Gemeinde Mitglied im LEVKN wird, wenn sie doch die Dienste dessen in Anspruch nimmt. Der Mitgliedsbeitrag für Kommunen bis 5.000 Einwohnern beträgt 100,- € pro Jahr. Neben Büsingen ist Volkertshausen die einzige Gemeinde im Landkreis, die nicht Mitglied ist. In der letzten Sitzung war der Geschäftsführer Herr Tilo Herbsterer zu Gast und stellte den LEVKN und dessen Tätigkeiten vor. Er setzt sich für den Erhalt und die Entwicklung einer vielfältigen Kulturlandschaft ein und verwirklicht Naturschutzprojekte. Der Gemeinderat stimmte schließlich für die Mitgliedschaft.


Vorstellung von Maßnahmen zur Ortskernentwicklung

In seiner Gemeinderatsklausur im Frühjahr legte der Gemeinderat die Entwicklung des Ortskerns als einen von zwei priorisierten Schwerpunkten für die Behandlung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen der „Zukunftswerkstatt“ fest. Um dieser Entscheidung Rechnung zu tragen hat die Gemeindeverwaltung über den Sommer unter anderem Gespräche mit der Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG geführt – einem in Baden-Württemberg tätigen Büro für Stadt-, Orts- oder Quartiersentwicklungen, dass auch im Landkreis Konstanz bereits Projekte umsetzt. Bereits in der vorletzten Sitzung war das Büro STEG Stadtentwicklung GmbH in der Sitzung und stellte sich vor. In der letzten Sitzung wurde zum Vergleich ein zweites Büro vorgestellt. Hierzu kamen die Geschäftsführer, Herr König und Herr Meindl, nach Volkertshausen und stellte geeignete Maßnahmen zur Ortskernentwicklung sowie passende Fördermöglichkeiten vor. Der Gemeinderat nahm die Impulse auf. In den nächsten Sitzungen wird er sich weiter mit dem Thema Ortskernentwicklung beschäftigen.


Neufestsetzung der Kita-Entgelte

In der Gemeinderatssitzung vom 15. Juli 2013 hatte der Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, das Benutzungsentgelt für Kindergarten und Kinderkrippe künftig jeweils zum Jahresbeginn bzw. nach Bekanntgabe durch den Gemeindetag Baden-Württemberg an die dann geltenden Gemein­samen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände anzupassen.

Mit diesen Empfehlungen soll ein Kostendeckungsgrad von ca. 20 % der tatsächlichen Betriebs­ausgaben durch Elternbeiträge angestrebt werden. Bei den gemeindlichen Einrichtungen beträgt der Kostendeckungsgrad 15,8 % im Kindergarten und 19,1 % in der Kinderkrippe.

Die Sicherstellung des Angebots der Kindertageseinrichtungen beansprucht die Gemeinde als Träger nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten zu Buche.

Die vier Kirchen und die Kommunalen Landesverbände haben sich für das Kindergartenjahr 2021/2022 auf eine Steigerung der Elternbeiträge i.H. von 3,9 % verständigt. Diese Erhöhung bleibt erneut bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswir­kungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden.

Für die Entgelte unserer Einrichtungen bedeutet dies konkret:

Im Kindergarten verändert sich der Beitrag wie folgt:

                                    ab 1. Januar 2023:                                     bisher:

1. Kind                                         127,00 €                                 122,00 €

2. Kind                                           63,50 €                                   61,00 €

3. Kind                                     beitragsfrei                             beitragsfrei

 

In der Kinderkrippe verändert sich der Beitrag wie folgt:

                                     ab 1. Januar 2023                                     bisher:

1. Kind                                         376,00 €                                 362,00 €

2. Kind                                         127,00 €                                 122,00 €

3. Kind                                     beitragsfrei                             beitragsfrei

Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und stimmte einstimmig bei einer Enthaltung für die Anpassung.


Aufstellungsbeschluss für neuen Bebauungsplan

Der sogenannte Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt für die Aufstellung eines Bebauungspla­nes für ein neues Baugebiet. Zur Bebauung eines Teilstücks des Grundstücks Flst.Nr. 2572 am Ende des Akazienwegs (Wen­dehammer) soll der Bebauungsplan "Oberer Reuteberg" erweitert werden. Hierdurch entsteht ein zusätzliches Baufeld. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Aufstellungsbeschluss.


Bekanntgaben von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung


Bürgermeister Röwer gab in der Sitzung zwei Beschlüsse bekannt, die der Gemeinderat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung fasste. Zum einen stimmte der Gemeinderat für die Annahme einer Spende in Höhe von 150,- € zugunsten des geplanten Skateplatzes. Zum anderen beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss für eine Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Reuteberg“ vorzubereiten.

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