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Gemeinde Volkertshausen

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Artikel vom 27.07.2022

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Reitanlage, Singen / Singen-Hausen

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

 

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Juli 2022 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB der 20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Reitanlage, Singen/Hausen beschlossen.

 

Plangebiet

Das von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Gebiet „SO-Reitanlage“ liegt östlich der K6122, im Bereich der Dornermühle mit einer Flächengröße von rund 0,7 ha.

 

Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

 

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des bisherigen Rasenplatzes als Sandplatz geschaffen werden und die tatsächliche Nutzung des bestehenden Sandplatzes planungsrechtlich gesichert werden.

 

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 1. August 2022 bis einschließlich 2. September 2022 statt (Auslegungsfrist).

In dieser Zeit wird der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief, bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

 

Rathaus der Stadt Singen

Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung,

Hohgarten. 2, 1.OG, Flur, Zi. 103-105, 141 -144, 78224 Singen

 

Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen,

Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1.OG, Flur, Zi. 28,

78239 Rielasingen-Worblingen,

 

Rathaus der Gemeinde Steißlingen,

Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zi. 03, 78256 Steißlingen,

 

Rathaus der Gemeinde Volkertshausen,

Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zi. 5, 78269 Volkertshausen.

 

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:

 

Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.

 

Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

 

Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

 

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

 

Singen, 27. Juli 2022

 

gez. Bernd Häusler

Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

http://www.volkertshausen.de//rathaus-service/neuigkeiten/aus-dem-rathaus