Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Ebne"
Artikel vom 16.03.2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Volkertshausen hat am 7. März 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Ebne" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Der vom Gemeinderat gefasste Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 2 BauGB). Diese Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Volkertshausen, den 16. März 2022
Röwer, Bürgermeister