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Gemeinde Volkertshausen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Artikel vom 21.06.2023

Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum am 26.05.2023 ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen.

Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch:

  • Umnutzung leerstehender Gebäude
  • Aufstockung von Gebäuden
  • innerörtliche Nachverdichtung
  • sowie umfassende Modernisierungen
     

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die Ausschreibung ELR-Jahresprogramm 2024 können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herr Julian Heizmann, Tel. 07774 9310 25, E-Mail: heizmann@volkertshausen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Anträge mit vollständigen Planunterlagen können bis Freitag, 18.08.2023 im Rathaus Volkertshausen, Zimmer 1 abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses Volkertshausen eingeworfen werden. Da die Unterlagen digital eingereicht werden können, bitten wir die Planunterlagen in maximal A3 zu drucken oder uns diese digital an heizmann(at)volkertshausen zukommen zu lassen.

Die Unterlagen zur Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburgs

http://www.volkertshausen.de//rathaus-service/neuigkeiten/aus-dem-rathaus