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Gemeinde Volkertshausen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 des Zweckverbandes „Gewerbegebiet Aachtal“

Artikel vom 08.09.2021

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 des Zweckverbandes „Gewerbegebiet Aachtal“

Das Landratsamt Konstanz hat am 25. August 2021 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 9. Juni 2021 beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbandes „Gewerbegebiet Aachtal“ für das Haushaltsjahr 2021 liegt in der Zeit vom 16. September bis einschließlich 24. September 2021 im Rathaus Aach, Zimmer Nr. 3.1, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung veröffentlicht:
 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Zweckverbandes "Gewerbegebiet Aachtal" für das Haushaltsjahr 2021

1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Aachtal für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, § 79 der Gemein­de­ordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 12 Abs. 3 und 13 Abs. 2 der Ver­bands­satzung hat die Verbandsversammlung am 9. Juni 2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

 

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

19.500

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

19.500

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

39.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

19.500

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

20.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

215.300

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

204.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

11.300

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

31.300

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

246.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-246.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-214.700


§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0,00 EUR

§ 5 Umlagen

1. Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage wird festgesetzt auf 19.5000 EUR
2. Die Kapitalumlage wird festgesetzt auf 0,00 EUR

Aach, den 9. Juni 2021

Ossola, Verbandsvorsitzender

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