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Gemeinde Volkertshausen

Die Fasnacht naht

Artikel vom 31.01.2024

Eine „Gestattung aus besonderem Anlass“ wird benötigt, um bei einer einmaligen Veranstaltung, Vereinsfesten wie z.B. einem Dorffest, Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest, Besenwirtschaft an der Fasnacht oder einer ähnlichen Veranstaltung, alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Vereine und Gemeinschaften, die Speisen und Getränke abgeben die Wirtschaftserlaubnis zu beantragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zu spät beantragte Gestattungen nicht mehr berücksichtigt werden können! Wer ohne entsprechende Gestattung Getränke und Speisen verabreicht, handelt ordnungswidrig, wofür das Gaststättengesetz Geldbußen bis 5.000,- Euro vorsieht.

Anmerkung:

Durch eine Änderung des Gaststättengesetzes seit dem 01.07.2005 ist eine Wirtschaftserlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Eine Gaststättenerlaubnis ist aber auch dann zwingend erforderlich, wenn Alkohol kostenlos über Spendenbasis ausgegeben wird. Werden nur alkoholfreie Getränke und/ oder Speisen abgegeben, so benötigt man keine Erlaubnis mehr.

Sie können die Ausschankgenehmigung schriftlich oder per E-Mail rathaus@volkertshausen beantragen.

Erforderliche Angaben:

  • komplette Adresse des Erlaubnisinhabers
  • Kopie des Personalausweises
  • Anlass
  • Ort und Datum der Veranstaltung
  • Welche Speisen werden ausgegeben?
  • Welche Getränke werden ausgeschenkt?
  • Verwenden Sie Mehrweggeschirr?
  • Kontaktdaten für evtl. Rückfragen
http://www.volkertshausen.de//rathaus-service/neuigkeiten/aus-dem-rathaus