Aus dem Rathaus: Gemeinde Volkertshausen

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Rathaus
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Artikel vom 16.06.2026

Am 15.06.2026fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wesentlichen Beratungsgegenstände und Beschlüsse:
 

Bekanntgaben der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin informierte den Gemeinderat über verschiedene aktuelle Themen aus der Gemeindeverwaltung.

Für den Zeitraum vom 7. bis 9. Juli 2026 werden in der Mühlenstraße notwendige Fällarbeiten durchgeführt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss hierfür eine Straßensperrung eingerichtet werden.

Die Ausschreibung für ein Car-Sharing-Angebot im Landkreis blieb ohne Ergebnis, da kein Angebot einging.

Weiter wurde über die neue Beschilderung des Radwegenetzes im Landkreis Konstanz informiert sowie zur Teilnahme an der Aktion „STADTRADELN“ aufgerufen.

Am 21. Juli 2026 findet um 18 Uhr ein Klimaabend statt, zu dem die Bevölkerung eingeladen ist.

Ab dem 1. Juli 2026 steht für Volkertshausen eine neue Integrationsmanagerin zur Verfügung. Sie ist künftig jeweils mittwochs vormittags im Rathaus erreichbar.

Der Gemeinderat erhielt außerdem Kenntnis vom Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Aachtal“, das in der Sitzung des Zweckverbands behandelt wird.

In den Sommerferien beginnt der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet.

Abschließend wurde ein Rückblick auf die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Sportlerehrung gegeben. Dabei wurden die Ergebnisse zur künftigen Gestaltung des Espens vorgestellt.

Die Bürgermeisterin informierte außerdem über die Streuobstwiesenförderung des Landes. Die Gemeinde hat fristgerecht einen Sammelantrag eingereicht, an dem sich sechs Landwirte beteiligen. Für jeden fachgerecht geschnittenen Baum kann ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden. Für den zweiten Schnittzeitraum (01.11.2026 bis 15.04.2027) wurden 315 Bäume angemeldet, für den dritten Schnittzeitraum (01.11.2027 bis 15.04.2028) weitere 303 Bäume.


Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2026 wurde genehmigt.


Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Nichtöffentlichen Beschlüsse waren nicht bekanntzugeben.


Bekanntgabe von Eilentscheidungen

Eilentscheidungen waren nicht bekanntzugeben.


Baugesuche und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Bauantrag zur Umnutzung der leerstehenden Einliegerwohnung im Erdgeschoss des Anwesens Friedenstraße 22 in eine Ferienwohnung.

Beschluss:

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.


Information zur Ärzteversorgung im Landkreis Konstanz

Der Gemeinderat erhielt Informationen zur aktuellen ärztlichen Versorgungssituation im Landkreis Konstanz. Vorgestellt wurden insbesondere die Herausforderungen durch die Altersstruktur der Ärzteschaft, die regionale Verteilung von Arztpraxen sowie die Grundlagen der Bedarfsplanungsrichtlinie.

Schulbetreuungssatzung

Nachdem die geplante Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung bereits in einer vorherigen Sitzung vorgestellt worden war, beschloss der Gemeinderat nun die entsprechende Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Schulbetreuung. Neu sind unter anderem eine halbjährliche Abrechnung sowie Monatsgebühren. Zudem wird durch die Beschränkung auf zehn abrechnungspflichtige Monate mehr Flexibilität für Familien geschaffen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die an anderer Stelle im Amtsblatt beigefügte Satzung der Gemeinde Volkertshausen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Schulbetreuung (Schulbetreuungssatzung).


Annahme von Spenden

Die Gemeinde erhielt vom BGV Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband eine Spende in Höhe von 12.500 Euro zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr. Da die Spende über der festgelegten Wertgrenze liegt, war ein gesonderter Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Beschluss:

Die Spende wird angenommen.


Anpassung der Benutzungsgebühren und Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Der Gemeinderat befasste sich mit der Neukalkulation der Benutzungsgebühren. Grundlage ist eine angenommene Auslastung von 90 Prozent statt bisher 95 Prozent. Zudem wurde eine Familienobergrenze berücksichtigt.

Beschluss:

Die an anderer Stelle im Amtsblatt veröffentlichte Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird beschlossen.


777-Jahrfeier Volkertshausen

Der Gemeinderat wurde über die laufenden Planungen zur 777-Jahrfeier informiert. Nachdem sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Durchführung eines Jubiläumsfestes ausgesprochen hatte, wurde durch den Kulturausschuss ein Festausschuss gegründet. Den Vorsitz übernimmt Helmut Meßmer.

Als zentrales Festgelände ist der Bereich Espen/Kindergarten mit einer großen Bühne vorgesehen. Ergänzend sollen zahlreiche weitere Veranstaltungsorte im Ort eingebunden werden. Das Festwochenende ist für den 11. bis 13. Juni 2027 geplant.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt das vorläufige Veranstaltungskonzept zur 777-Jahrfeier Volkertshausen zustimmend zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt zur Sicherstellung der gemeinsamen Grundkosten die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von maximal 35.000 € als Gemeindezuschuss zur Finanzierung der zentralen Infrastruktur- und Organisationskosten.


Sanierung Sportplatz – Eigenmittel und weitere Beauftragung

Nachdem die beantragten Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bewilligt wurden, standen nun die Bereitstellung der Eigenmittel sowie weitere Planungsaufträge auf der Tagesordnung.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 624.190,11 Euro. Die erforderlichen Eigenmittel i.H.v. 55 % der Gemeinde sind im Haushalt eingeplant.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 343.304,56 € werden entsprechend der Haushaltsplanung bereitgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Büro Eberhard Landschaftsarchitekten, August-Borsig-Straße 13, 78467 Konstanz, mit der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung Wasserentnahme Aach) sowie der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu beauftragen.

Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen gilt nicht als Baubeginn.


Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Anfragen aus dem Gemeinderat beantwortet.