Hinweis zur ordnungsgemäßen Hundehaltung
Hinweis zur ordnungsgemäßen Hundehaltung
Das Halten von Hunden ist ein anspruchsvolles Hobby, das viel Freude bereitet, aber auch mit einer Reihe von Pflichten verbunden ist.
Regelungen zur Hundehaltung finden Sie u.a. in der polizeilichen Umweltschutzverordnung sowie in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Volkertshausen.
Hundesteuerpflicht
Die Hundesteuer verfolgt neben steuerlichen auch ordnungspolitischen Zwecken. Deshalb ist die Höhe der Steuer nach Anzahl und Gefährlichkeit der Tiere gestaffelt.
Steuerpflichtig sind Hunde, die älter als 3 Monate sind.
Vermeidung von Gefahren und Belästigungen
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird. Dies macht es erforderlich, dass ein Hund, sobald er bellt, von seinem Besitzer ruhiggestellt wird.
Im Innenbereich gilt ein genereller Leinenzwang für Hunde. Das heißt, dass Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb der Bebauung an der Leine zu führen sind. Im Außenbereich dürfen Hunde nur in Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei herumlaufen.
Insbesondere für Kinder und ältere Mitbürger können herrenlose Hunde gefährlich werden. Spielplätze sind als geschützte Bereiche gedacht, auf denen ungestört und weitestgehend gefahrlos gespielt werden darf. Auch aus hygienischen Gründen müssen hier Hunde draußen bleiben.
Verunreinigungen durch Hunde
Halter oder Führer eines Hundes haben dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen, Feldern, Wiesen, Randstreifen oder in fremden Vorgärten verrichtet.
Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner bilden nicht nur optische Schandflecke, sondern bergen auch gesundheitliche Risiken. So werden spielende Kinder einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt; Hundekot auf Wiesen und Feldern kann die Ernte verschmutzen und Krankheiten übertragen.
Um Ihnen das Entfernen dieser „Hinterlassenschaften“ zu erleichtern, hat die Gemeinde an 11 Standorten in Volkertshausen über den Mülleimern Spender für Hundekotbeutel angebracht. Diese Spender bieten Hundebesitzer die Möglichkeit, den Hundekot bequem und umweltgerecht zu entsorgen. Die Standorte der Hundebeutelspender können Sie auf unserer Website www.volkertshausen.de angesehen werden. Zusätzlich können alle Hundehalterinnen und Hundehalter weitere Beutel jederzeit kostenlos im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 5, erhalten
Vielen Dank, dass Sie mithelfen, Volkertshausen sauber und lebenswert zu halten – für alle Zwei- und Vierbeiner!

