Bericht über die Sitzung des Gemeinderats
Baugesuche und Bauvoranfragen
Für die letzte Gemeinderatssitzung sind keine Bauanträge eingegangen, über die der Gemeinderat beschließen musste.
Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats zur Verpflichtung der neugewählten Bürgermeisterin
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die künftige Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied im Namen des Gemeinderats zu verpflichten.
Wie in der Vergangenheit üblich, hat der Gemeinderat den ersten stellvertretenden Bürgermeister (Christoph Schwab) und im Falle seiner Verhinderung die zweite stellvertretende Bürgermeisterin (Veronika Mattes) zur Verpflichtung der neugewählten Bürgermeisterin Judith Joy Klotz gewählt. Die Verpflichtung erfolgt in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Januar 2026
Einweisung der künftigen Bürgermeisterin in eine Besoldungsgruppe
Die Einweisung kommunaler Wahlbeamter erfolgt nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes. Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 2.001 und 5.000 sind die Besoldungsgruppen A 15 und A 16 vorgesehen.
Aufgrund der umfangreichen Anforderungen an das Bürgermeisteramt der Gemeinde Volkertshausen wurde die Stelle der Bürgermeisterin in die Besoldungsgruppe A 16 eingewiesen.
Beratung über den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2026
Der Gemeinderat beriet in seiner Sitzung den Entwurf der Verwaltung für den Haushaltsplan 2026. Die aktuellen Planungen sehen Erträge in Höhe von 9.995.650 € und Aufwendungen in Höhe von 10.258.850 € vor, wodurch ein negatives ordentliches Ergebnis von -263.200 € entsteht. Das negative Ergebnis kommt vor allem durch höhere Personalaufwendungen, höhere Transferaufwendungen, sowie durch Kostensteigerungen. Auch in den Finanzplanungsjahren kann kein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Die Finanzlage der Gemeinde ist sehr angespannt
Im Haushaltsplan wird mit Grundsteuereinnahmen in Höhe von 400.000 € und Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 700.000 € gerechnet. Die zu zahlende Kreisumlage an den Landkreis beträgt voraussichtlich ca. 1,92 Mio €.
Der Planentwurf wurde in der Sitzung lediglich beraten. Die Beschlussfassung über den Haushalt ist in der Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2026 vorgesehen.
Kalkulation von Benutzungsgebühren mit Satzungsänderungen
a) Kalkulation der Abfallgebühren und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung mitsamt Neuregelung beim Biomüll
b) Kalkulation der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung
c) Kalkulation der Frischwassergebühren und Änderung der Wasserversorgungssatzung
Der Gemeinderat musste sich zum Jahreswechsel auch mit den Gebühren für Abfall, Abwasser und Frischwasser befassen. Die neuen Kalkulationen wurden dem Gemeinderat vorgelegt. Es zeigte sich, dass die Gebühren für die Abfallbeseitigung steigen. Ab 2026 gilt ein neuer Entsorgungsvertrag, hierbei sind die Entsorgungsleistungen teilweise teurer, die Gefäßmiete hingegen günstiger. Zum neuen Jahr hat der Landkreis seine Deponiegebühren erhöht. Diese steigen von 199 €/to auf 225 €/to. Das entspricht einer Steigerung von 13 Prozent. Die Abfallgebühren betragen ab 2026 beim Biomüll für das 80l-Gefäß 156,00 € (bisher 135,24 €), für das 120l-Gefäß 192,72 € (bisher 168,72 €) und für die große 240l-Tonne 302,64 € (bisher (269,04 €). Beim Restmüll betragen die jährlichen Gebühren 131,04 € für das 80l-Gefäß (bisher 121,20 €), 170,40 € für das 120l-Gefäß (bisher 162,12 €), sowie 288,60 € für das 240l-Gefäß (bisher 284,88 €). Die zusätzlich erwerbbaren Restmüllsäcke erhöhen sich von 5 € auf 6 €.
Bei der Kalkulation der Abwassergebühren, hat sich ebenfalls eine Erhöhung ergeben. Hintergrund ist, dass im nächsten Jahr umfangreiche Sanierungen im Kanalisationsnetz anstehen. Der Preis für die Schmutzwasserbeseitigung wird 2,29 € pro Kubikmeter (bisher 1,93 €) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,80 € pro Quadratmeter (bisher 0,54 €) betragen.
Auch bei der Frischwassergebühr wird es eine Erhöhung geben. Aufgrund gestiegener Kosten wird die Frischwassergebühr ab 2026 von 2,41 € pro Kubikmeter auf 2,52 € pro Kubikmeter erhöht.
Der Gemeinderat beschloss entsprechende Kalkulationen und Satzungen.
Beschaffung von Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Volkertshausen
Die im Einsatz befindlichen Brandschutzjacken der Freiwilligen Feuerwehr weisen gravierende Abnutzungs- und Sicherheitsmängel auf. Eine Reparatur der Jacken und Hosen ist nicht mehr wirtschaftlich.
Aus Gründen der Einsatz- und Arbeitssicherheit ist deshalb eine zeitnahe Ersatzbeschaffung zwingend erforderlich. Von der Feuerwehr wurden verschiedene Angebote angefordert.
Die Verwaltung wurde beauftragt, 55 Einsatzjacken und Einsatzhosen FIRELINER IV.3 der Firma FIRELINER GmbH, Weinsteige 13, 71384 Weinstadt, zum Angebotspreis von ca. 65.000 € brutto (abhängig von der Anzahl der Sondergrößen) zu beschaffen.
Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" - Projektaufruf 2025/2026
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zur Sanierung des Sportplatzes
Mit dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" werden kommunale Sportstätten mit regionaler Bedeutung gefördert, um Sanierungsrückstände abzubauen und nachhaltige, barrierefreie Sportinfrastruktur zu schaffen. Der Zuschuss des Bundes kann bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
Der Gemeinderat hat die Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" beschlossen, um ggf. eine Sanierung des Sportplatzes bei der Wiesengrundhalle zu ermöglichen.
Nach der Entscheidung über den Zuschussantrag wird der Gemeinderat über die Sanierung des Sportplatzes beraten und beschließen.
Das Büro Eberhard Landschaftsarchitekten, August-Borsig-Straße 13, 78467 Konstanz, wurde mit den Architekten- und Ingenieurleistungen zur Sanierung des Sportplatzes beauftragt.
Bekanntgabe von Beschlüssen in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Amtsverwalter Martin Gschlecht gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung folgende Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken beschlossen hat (jeweils für vorerst ein Jahr):
- Flst.Nr. 2445 an Thomas Schädler
- Flst.Nr. 2322 an Thomas Ehrenbach
Die Verwaltung wurde beauftragt, beim Straßenverkehrsamt beim Landratsamt Konstanz ein vollständiges Parkverbot in der Wehristraße zu beantragen. Dies ist erforderlich, da es immer wieder Probleme mit parkenden Autos für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Firmen usw. gegeben hat.
Bisher wurden Spenden an die Gemeinde in Höhe von über 100,00 € erst nach dem Annahmebeschluss im Gemeinderat veröffentlicht. Künftig sollen alle Spenden zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht werden, unabhängig von ihrer Höhe.
