Bericht über die Sitzung des Gemeinderats
Baugesuche und Bauvoranfragen
Der Gemeinderat beriet in seiner letzten Sitzung einen Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Schillerstraße 3. Das Bauvorhaben sieht eine Abweichung vom Bebauungsplan vor. So sind statt der maximal vier zugelassenen Wohneinheiten acht vorgesehen. Die Bauherrschaft stellte einen entsprechenden Abweichungsantrag. Nach ausführlicher Beratung lehnte der Gemeinderat eine Abweichung von vier auf acht Wohneinheiten ab, stellte aber eine Zustimmung für eine Abweichung auf sechs Wohneinheiten in Aussicht.
Anpassung der Kita-Gebühren
Der Gemeinderat musste sich auch in diesem Jahr wieder mit den Anpassungen der Kita-Gebühren befassen. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen eine Erhöhung um 7,3 Prozent. In den letzten zwölf Jahren ist man diesen Empfehlungen immer gefolgt. Der Gemeinderat stimmte auch dieses Mal für die empfohlene Anpassung, beschloss aber, sie aufgrund der Höhe in zwei Schritten vorzunehmen. Die Beträge stellen sich somit wie folgt dar:
In den Kindergärten:
bisher: ab 01.01.2026 ab 01.07.2026
1. Kind 148,00 € 154,00 € 159,00 €
2. Kind 74,00 € 77,00 € 79,50 €
3. Kind beitragsfrei beitragsfrei beitragsfrei
In der Kinderkrippe:
bisher: ab 01.01.2026 ab 01.07.2026
1. Kind 439,00 € 455,00 € 471,00 €
2. Kind 148,00 € 154,00 € 159,00 €
3. Kind beitragsfrei beitragsfrei beitragsfrei
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde
Zum 01. Januar 2020 wurde die Kommunale Doppik (NKHR) in der Gemeinde Volkertshausen eingeführt. Sie wurde spätestens ab dem Jahr 2020 für Kommunen in Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtend und löste damit die Kameralistik ab. Nach der technischen Umstellung des Rechnungswesens zum 01.01.2020 ist es gelungen sich bei den täglichen Buchungs- und Kassengeschäften sowie der Aufstellung des Haushaltsplans nach den Grundsätzen des neuen Haushaltsrechts in der Doppik zu etablieren. Gleichzeitig erfolgte die aufwendige Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens und Kapital mit dem Ziel der Aufstellung der Eröffnungsbilanz.
Die durch die Vermögensbewertung festgestellten Werte konnten nunmehr in die doppisch aufgebaute Anlagenbuchhaltung integriert werden. Weiter wurden die buchhalterischen Abgleiche zwischen dem letzten kameralen Buchjahr 2019 und dem ersten doppischen „Start“-Jahr 2020 abschließend umgesetzt und eingebucht.
Die Eröffnungsbilanz 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 26.926.418,38 €. Zum Zeitpunkt 01.01.2020 belaufen sich die Vermögenswerte im Wesentlichen auf das Sachvermögen mit rd. 26,4 Mio. € (98 % der Bilanzsumme; darunter insb. Grundstücke, Gebäude, Straßen und Kanäle). Die Vermögenswerte sind finanziert über das mit rd. 10,6 Mio. € festgestellte Basiskapital, Sonderposten für Zuweisungen und Beiträge von rd. 10,8 Mio. € sowie Verbindlichkeiten von rd. 731 T€. Durch die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 wird ein letzter Meilenstein im Rahmen der Umstellung auf das NKHR und der Abschluss des Projekts erreicht. Gleichzeitig ist damit das Fundament für die Aufstellung der doppischen Jahresabschlüsse des Gemeindehaushalts nun vollständig geschaffen.
Die Eröffnungsbilanz wurde zusammen mit den Eckdaten der Vermögensbewertung ausführlich in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss formal die vorgelegte Bilanz.
Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2024
Der Ergebnishaushalt hat sich deutlich besser entwickelt als erwartet. Dies liegt vor allem an höheren Erträgen aus der Gewerbsteuer (+ 440.000 € abzügl. höherer Gewerbesteuerumlage). Auf der Aufwandseite wurden im Rathaus 40.000 € für Rechtsberatung nicht erforderlich. Die geplante Kanalnetzsanierung wurde ins Jahr 2025 verschoben und dort ein neuer Ansatz gebildet (-142.000 €). Mehraufwendungen entstanden im Bereich Wasserversorgung für den Ankauf von Wasser (+121.000 €) und für die Trinkwasseruntersuchungen (+12.200 €). Diese Mehraufwendungen werden bei zukünftigen Kalkulationen der Frischwassergebühr berücksichtigt.
Saldiert ergibt sich im Ergebnishaushalt eine Verbesserung von rund 600.000 €, so dass der Ergebnishaushalt mit einem positiven Ergebnis von 300.000 € abschließen wird. Der Überschuss kann der Rücklage zur Deckung zukünftiger Fehlbeträge zugeführt werden.
Im investiven Bereich hat sich der Grunderwerb (-146.900 €) für ein neues Baugebiet ins Jahr 2025 verschoben. Hierfür wurde in 2025 ein neuer Haushaltsansatz gebildet. Ebenso wurde kein Grunderwerb für Flüchtlingsunterkünfte getätigt (-150.000 €). Auch hier wurde 2025 ein neuer Ansatz gebildet. Die Tartanbahn an der Schule hat sich ebenfalls ins Jahr 2025 verschoben und wurde dort neu veranschlagt (-64.350 €). Beim Bauhof wurde die Anschaffung eines Kastenstreuers und eines Traktors erforderlich (+48.950 €). Geplant war eine Entnahme der liquiden Mittel in Höhe von 431.850 €. Aufgrund der Verbesserung im Ergebnishaushalt können den liquiden Mitteln sogar 213.644,52 € zugeführt werden. Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2024 beträgt 3.888.292,97 €. Diese Mittel stehen für Investitionen, die im Jahr 2025 fortgeführt werden bzw. für zukünftig notwendig werdende Investitionen zur Verfügung. Der Gemeinderat nahm das vorläufige Rechnungsergebnis zur Kenntnis.
Haushaltszwischenbericht 2025
Der Ergebnishaushalt entwickelt sich aktuell besser als erwartet. Das liegt vor allem an höheren Gewerbesteuereinnahmen, sowie einer einmaligen Steuernachzahlung aus dem gemeinsamen Gewerbegebiet. Saldiert ergibt sich im Ergebnishaushalt nach derzeitigem Stand eine Verbesserung von rund 200.000 €.
Im investiven Bereich stehen Mehrkosten für die Digitalisierung in Höhe von 30.000 € an, zusätzliche Grunderwerbskosten für die Schaffung von weiterem Wohnraum zur Anschlussunterbringung (307.000 €), sowie zur Schaffung von barrierefreien Bushaltestellen am Rathaus (100.000 €). Dem gegenüber steht ein besseres Ausschreibungsergebnis bei der Sanierung der verlängerten Steigstraße mit geringeren Kosten von 80.000 €. Insgesamt werden im investiven Bereich voraussichtlich rund 364.000 € Mehrauszahlungen entstehen. Die gestiegenen Investitionen müssen über eine Entnahme der liquiden Mittel gedeckt werden. Der Gemeinderat nahm den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.
Spielplatz an der Alten Kirche wird ertüchtigt und aufgewertet
Beim Spielplatz an der Alten Kirche musste kürzlich ein Spielgerät (Kletterturm) entfernt werden, weil er bei einer Routinekontrolle Mängel aufzeigte, deren Beseitigung nicht wirtschaftlich gewesen wären. Um die Attraktivität des Spielplatzes zu erhalten, soll das Spielgerät ersetzt werden. Der Verwaltung liegt ein Angebot für einen passenden Kletterturm vor. Die Kosten betragen ca. 13.800 € (brutto).
Um die Attraktivität des Spielplatzes zu erhöhen, schlug die Verwaltung in der Sitzung vor, ihn durch zusätzliche Spielgeräte zu ergänzen. Angedacht wären eine 20m-Seilbahn sowie eine Nestschaukel. Die Kosten hierfür würden ca. 15.400 € (brutto) betragen.
Bei der Auflösung des Fanfarenzugs Volkertshausen sowie des Schnupfverein Volkertshausen wurden die monetären Vereinsvermögen der Gemeinde übertragen. Diese wurden jedoch noch nicht vollständig verausgabt und würden die Kosten für die zusätzlichen Spielgeräte decken. Nach Rücksprache mit den letzten Vertretern der beiden Vereine wäre eine Verwendung der Mittel für diesen Zweck in deren Sinne. Die Verwaltung empfahl deshalb, den Ersatz des Kletterturms aus dem Unterhaltungsbudget des Haushalts zu bestreiten und die zusätzlichen Geräte durch die gespendeten Vereinsmittel zu beschaffen.
Der Gemeinderat beschloss, einen entsprechenden Auftrag an die Fa. eibe aus Röttingen zu erteilen, welche auch den Spielplatz im Neubaugebiet Leimgrube baute.
Vergabe von Elektroarbeiten
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung zudem formal die Vergabe von Elektroarbeiten im Anwesen Pfarrgasse 2a, welches die Gemeinde für die Unterkunft von Flüchtlingen erwerben konnte. Die Arbeiten erfolgten aufgrund der Dringlichkeit unmittelbar nach der notariellen Beurkundung, den formalen Beschluss galt es nun noch vorzunehmen. Beauftragt wurde die Fa. WMV Elektronik & Elektrotechnik aus Volkertshausen zum Preis von 31.955,01 €.
Kostenübernahme für Radweg nach Schlatt
Seit mehreren Jahren setzt sich die Gemeinde dafür ein, dass ein Radweg zwischen Volkertshausen und Schlatt u. Kr. gebaut wird. Der Landkreis hat den Radweg dann in sein Radwegenetz aufgenommen. Danach wurde ein mehrjähriges Planfeststellungsverfahren durchgeführt, welches in diesem Jahr mit dem Planfeststellungsbeschluss seinen Abschluss fand. Die Planung für den Radweg ist abgeschlossen und die genehmigungsrechtlichen Grundlagen für den Radweg sind gelegt. Der Landkreis wird den Radweg voraussichtlich im nächsten oder übernächsten Jahr bauen.
Der Radweg wird zu großen Teilen vom Land und vom Bund gefördert. Einen Eigenanteil müssen je zur Hälfte der Landkreis und die beteiligten Kommunen aufbringen. Die Eigenanteilshälfte der Kommunen wird gemäß der Streckenlänge auf der jeweiligen Gemarkung aufgeteilt. Nun stellt es sich so dar, dass der Radweg für die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen sehr ungünstig verläuft. Er verläuft eine gewisse Länge entlang der Gemarkungsgrenze Mühlhausen-Ehingen/Schlatt sowie Mühlhausen-Ehingen/Volkertshausen – jeweils auf der Gemarkung Mühlhausen-Ehingen.
Gemäß den Regelungen zur Kostenaufteilung würde es folgende Anteile für die Gemeinden bedeuten: Singen: 235.600 €, Mühlhausen-Ehingen: 88.528 €, Volkertshausen: 45.870 €.
Die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen kam nun auf die Stadt Singen und die Gemeinde Volkertshausen mit der Bitte zu, jeweils 20.000 € ihres Anteils zu übernehmen. Begründet wird dies damit, dass der Weg ganz am Rand derer Gemarkung verläuft und der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen gleichzeitig kein unmittelbarer Nutzen entsteht. Die Stadt Singen und die Gemeinde Volkertshausen haben keine rechtliche Verpflichtung dazu, es würde sich um ein freiwilliges Entgegenkommen handeln. Gemäß der Bitte der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen ergäbe sich folgende Kostenaufteilung: Singen: 255.600 €, Mühlhausen-Ehingen: 48.528 €, Volkertshausen: 65.870 €.
Der Gemeinderat hatte Verständnis für das Anliegen der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen und konnte deren Argumentation folgen. Da die Gemeinde Volkertshausen gleichwohl ein sehr großes Interesse an dem Radweg hat, beschloss er, auf freiwilliger Basis einen Anteil in Höhe von 20.000 € von der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zu übernehmen.
Gemeinsame Konzessionsvergabe von Car-Sharing-Stellplätzen im Landkreis Konstanz
Die Gemeinde Volkertshausen beabsichtigt, an einer vom Landkreis koordinierten gemeinsamen Konzessionsvergabe von Car-Sharing-Stellplätzen teilzunehmen. In seiner Sitzung vom 24.02.2025 hat der Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Rahmenbedingungen für die Vergabe zwischen den beteiligten Kommunen abgestimmt und im Gemeinderat präsentiert. Der Gemeinderat beschloss daraufhin sich and er Ausschreibung zu beteiligen.
Amtsverwalter in Besoldungsgruppe eingewiesen
Der Amtsantritt von Hauptamtsleiter Martin Gschlecht als Amtsverwalter der Gemeinde Volkertshausen ist für den 1. September 2025 vorgesehen. Für diese Tätigkeit ist ein formaler Beschluss durch den Gemeinderat über die Einweisung in eine Besoldungsgruppe zu fassen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen beschloss der Gemeinderat eine Einweisung in Besoldungsgruppe A14.
