Bericht über die Sitzung des Gemeinderats
Bericht über die Sitzung des Gemeinderats vom 24. März 2025
Vorstellung Radverkehrskonzept
In der letzten Sitzung stellte der Klimabeirat seine Überlegungen für eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Ort vor. Im Rahmen der letztjährigen Einwohnerbefragung ist festgehalten worden, dass das Thema Verkehrssicherheit entlang der Ortsdurchfahrten für viele Menschen relevant ist bzw. Verbesserungen wünschenswert sind. Der Klimabeirat hat sich mit dieser Thematik hinsichtlich des Radverkehrs auseinandergesetzt - mit dem Ziel auf diesem Wege das Radfahren attraktiver zu machen. Er hat in der Sitzung verschiedene Varianten vorgestellt, wie der Radverkehr möglichst abseits der Hauptstraße und trotzdem nutzerfreundlich durch den Ort geleitet werden kann. Die Vor- und Nachteile der Routenvarianten sowie die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen wurden benannt. In der anschließenden Beratung wurde zudem ein umfangreicher Tempo-30-Bereich entlang der Hauptstraße erörtert. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen vereinfachen gegebenenfalls die Einrichtung von Tempo 30. Schließlich beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, mit der Straßenverkehrsbehörde die neuen Möglichkeiten für Tempo 30 zu erörtern und im Gemeinderat vorzustellen.
Sanierung eines Rasenspielfelds am Sportplatz
In der Sitzung beriet der Gemeinderat auch über den Sportplatz und eines seiner zwei Rasenspielfelder. Das Spielfeld nördlich der 100m-Laufbahn (Hauptfeld) wurde vor ca. 50 Jahren in Eigenleistung hergestellt. Das zweite Spielfeld südlich der Laufbahn (Trainingsfeld) wurde deutlich später durch einen professionellen Sportstättenbauer erstellt. Das Hauptspielfeld bedarf in nächster Zeit einer umfassenden Sanierung. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen weist der Boden des Spielfelds, der eben vor 50 Jahren in Eigenleistung hergestellt wurde, eine sehr schlechte Beschaffenheit auf. Der vorhandene Humus ist so verdichtet, dass der Rasen nicht ordentlich festwächst. In der Folge löst sich der Rasen sehr leicht vom Boden, sobald dieser bei Nässe bespielt wird. Bei regelmäßiger Nutzung wird der Rasen erheblich beschädigt. Ein modernes Spielfeld weist höhere Sandbestandteile auf. Diese sorgen für eine bessere Belüftung des Bodens und eine bessere Verwurzelung des Rasens. Des Weiteren ist die Beregnungsanlage, die für die Bewässerung des Rasens in den Sommermonaten sorgt, sehr alt. Der Bauhof hat vom Wartungsunternehmen bereits den Hinweis erhalten, dass eine Ersatzteilbeschaffung bald nicht mehr möglich sein wird. Sollte die Anlage einen Defekt erhalten, der aufgrund fehlender Ersatzteile nicht kurzfristig behoben werden kann, könnte der Rasen im Sommer innerhalb weniger Tage erheblich beschädigt werden. Die Situation macht den baldigen Einbau einer neuen Beregnungsanlage notwendig.
Hinzu kommt, dass auch Mängel bei der Entwässerung des Spielfelds bestehen. Es ist anzunehmen, dass sich die Drainageleitungen über die Jahrzehnte verstopft haben. In der Folge sind Rasen und Boden bei Niederschlägen sehr Nass. Die Benutzung des Spielfelds bei Nässe setzt dem Rasen insofern sehr zu. Regelmäßig muss der Platz wegen der Nässe gesperrt werden. In der Folge weicht der Spiel- und Trainingsbetrieb auf den zweiten Platz aus, welcher dadurch wiederum eine zu starke Beanspruchung erfährt.
In der Folge sollte das Hauptfeld in nächster Zeit saniert werden. Genaugenommen handelt es sich nicht um eine Sanierung. Vielmehr würde der bisherige Rasen mitsamt Unterboden abgetragen und ein ganz neues Spielfeld eingebaut werden. Im Haushaltsplan 2024 waren Planungsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung hat mit einem Büro für Sportstättenplanung verschiedene Sanierungsmöglichkeiten betrachtet. Hierbei wurde auch die Herstellung eines Kunstrasenplatzes geprüft, aufgrund der deutlich höheren Kosten jedoch wieder verworfen. Es wird dabei empfohlen, das Sportfeld im Rahmen einer Sanierung mit einer Flutlichtanlage auszustatten. Bislang verfügen nur das Trainingsfeld und das Jugendtrainingsfeld, das sich nördlich an den Hauptplatz anschließt, über eine Beleuchtungsanlage. In den Frühjahr- und Herbstmonaten ist diese jedoch notwendig, um in den Abendstunden Trainings zu ermöglichen.
Die Kosten für die Sanierung wurden vom Planungsbüro auf ca. 496.000 € geschätzt.
Der Gemeinderat fasste nach ausführlicher Beratung den Grundsatzbeschluss, den Platz zu sanieren. Der Verwaltung wurde der Auftrag erteilt, die Detailplanung vorzunehmen, mit dem Sportverein über eine Kostenbeteiligung zu verhandeln und mögliche Fördermöglichkeiten zu klären.
Anpassung der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
In der Satzung der Gemeinde Volkertshausen über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Volkertshausen – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) sind die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Volkertshausen geregelt. Die darin geregelten Entschädigungssätze wurden zuletzt im Jahr 2018 angepasst. Die Verwaltung empfahl, die Entschädigungssätze nach sieben Jahren moderat anzupassen. Nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Kommandanten sollten die Sätze wie folgt angepasst werden:
Allgemeine jährliche Aufwandsentschädigung: 300€ statt bisher 250 €
Bei weniger als 75% Probenbesuch: wie bisher 125 €
Bei weniger als 50 % Probenbesuch: wie bisher 50 €
Jährliche Entschädigungen für Funktionen:
- Kommandant: 960 € statt bisher 600 €
- Stv. Kommandant: 320 € statt bisher 200 €
- Gerätewart: 480 € statt bisher 400 €
- Atemschutzgerätewart: 480 € statt bisher 400 €
- Leiter der Jugendfeuerwehr: 250€ statt bisher 150 €
- Gruppenleiter der Jugendfeuerwehr: 180 € statt bisher 100 €
Entschädigung für funktionsabhängige Sonderproben (Maschinisten, Atemschutz, Türnotöffnung, Gruppen- und Zugführer) pro Probe: zukünftig neu 15 €
Die neu eingeführte Entschädigung für die Sonderproben hat den Hintergrund, dass einige Feuerwehrangehörige durch die benannten Zusatzfunktionen einen teilweise deutlich erhöhten Probenaufwand haben, als andere Feuerwehrangehörige. Dieser erhöhte Aufwand ist bisher nicht gewürdigt worden. Dies soll zukünftig geschehen.
Die geplanten Anpassungen werden der Gemeinde Mehrkosten von ungefähr 3.000 € verursachen. Die Anpassung orientiert sich an gemeinsamen Empfehlungen von Gemeindetag und Landesfeuerwehrverband.
Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Beratung einstimmig für die Anpassung.
Anpassung der Bestattungsgebührensatzung
Die Durchführung von Bestattungen (Grab ausheben, schließen, Trauerfeier usw.) auf dem Friedhof kann von Städten und Gemeinden selbst ausgeführt oder einem Gewerbetreibenden durch Werkvertrag übertragen werden. Auch die Gemeinde Volkertshausen hat, wie die meisten kleineren Gemeinden, ein Bestattungsunternehmen mit diesen Aufgaben beauftragt. Auf dem Friedhof in Volkertshausen werden die Arbeiten auf dem Gebiet des hoheitlichen Bestattungswesens von der Fa. Homburger ausgeführt. Das Bestattungshaus hat ihre Kostensätze aufgrund tariflicher Lohnerhöhungen erhöht. Die Gemeinde hat dies zum Anlass genommen, die Bestattungsgebührensätze anzupassen. Es wurden nur die Kostensteigerungen des Bestatters übertragen und die Verwaltungskostenpauschale an die letzten Tarifsteigerungen angepasst. Wesentliche Gebührenpositionen betragen nun (Auswahl):
- Bestattung: 1.286 € statt bisher 1.132 €
- Zweitbelegung: 1.419 € statt bisher 1.255 €
- Stellung von Sargträgern: 247 € statt bisher 230 €
- Trauerfeier: 235 € statt bisher 220 €
- Beisetzung ohne Anwesenheit von Hinterbliebenen: 436 € statt bisher 338 €
- Beisetzung mit Abwesenheit von Hinterbliebenen: 550 € statt bisher 445 €
- Umbettungen 3.806 € statt bisher 3.488 €
Alle weiteren Gebührensätze können der Bestattungsgebührensatzung entnommen werden, welche auf der Website der Gemeinde abgerufen werden kann.
Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung einstimmig.