Friedhof Volkertshausen
Als Betreiber des Friedhofs ist die Gemeinde verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof durchzuführen.
Zwei Mitarbeiter der Gemeinde werden deshalb am Donnerstag, den 13. März 2025, ab 8.00 Uhr, die Standfestigkeit der Grabsteine auf dem Friedhof in Volkertshausen überprüfen (bei schlechter Witterung wird die Überprüfung am nächsten Tag durchgeführt).
Nach § 7 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (UVV 4.7) der Gartenbauberufsgenossenschaft müssen Grabmale am oberen Ende der Breitseite eine Belastung von 500 N (entspricht ca. 50 kg) aushalten und dürfen dabei keinerlei Schwankungen aufweisen. Die Überprüfung der Grabmale erfolgt mit einem Prüfgerät.
An nicht standfesten Grabsteinen werden Aufforderungen zur sachgemäßen Befestigung angebracht. Bei besonderer Gefährdung muss der Grabstein umgelegt werden.
Die Grabnutzungsberechtigten bzw. die mit der Grabpflege Beauftragten sind verpflichtet, die Grabmale stets standsicher zu halten.