Das Steueramt informiert
Zum 15.02.2025 werden folgende Steuern fällig:
Grundsteuer – 1. Abschlag
Gewerbesteuer – 1. Abschlag
Hundesteuer - Jahresbescheid
Den Betrag entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührenbescheid.
Sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag abgebucht.
Wenn nicht, bitte fristgerecht überweisen, da ansonsten Mahngebühren und Säumniszuschläge
entstehen.
Wegen der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer neu festgesetzt und es ergeben sich geänderte Grundsteuerbeträge. Für die Zahlung der Grundsteuer ist Folgendes zu beachten:
- Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin automatisch eingezogen.
- Besteht bei der Bank ein Dauerauftrag, ändern Sie diesen bitte auf den neuen Betrag ab.
- Sofern Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, ist die Grundsteuer dennoch zum Fälligkeitstermin zu entrichten.
- Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die angeforderte Steuer trotz Widerspruch zum Fälligkeitstermin zu zahlen ist.