Jugendschutzgesetz beachten!
Die Fasnet steht vor der Tür. Zur Beachtung an den närrischen Tagen (aber auch für den Rest des Jahres!) hier stichwortartig die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes für die Jugendlichen selbst und ihren Eltern, aber auch für diejenigen Personen, die in Gaststätten und bei Veranstaltungen in der Halle jeweils Verantwortung tragen:
Aufenthalt in Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen:
- unter 16 Jahren: nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
- ab 16 Jahren: ohne Begleitung bis 24.00 Uhr
Alkoholische Getränke:
- unter 16 Jahren:keine Abgabe von alkoholischen Getränken
- Jugendliche ab 16 Jahren: Abgabe und Konsum von Bier, Wein usw. erlaubt
- alle Kinder und Jugendliche: generell keine Abgabe und kein Verzehr von Spirituosen und Alkopops
Rauchen in der Öffentlichkeit:
- unter 18 Jahren: keine Abgabe von Tabakwaren, Rauchverbot!