Aus dem Rathaus: Gemeinde Volkertshausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Volkertshausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus
Rathaus

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats

Artikel vom 28.10.2024

UV-Wasseraufbereitung für den Tiefbrunnen

Der Gemeinderat befasste sich in seiner letzten Sitzung mit dem Tiefbrunnen Wiechser Steig. Die Gemeindeverwaltung empfahl, eine UV-Wasseraufbereitung zu installieren. Hintergrund ist die Wasserverunreinigung, die im Sommer dieses Jahres aufgetreten war und deren Ursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Die UV-Wasseraufbereitung würde in vergleichbaren Fällen Abhilfe schaffen. Durch die Behandlung des Trinkwassers mit UV-Licht werden die Zellkerne von Mikroorganismen geschädigt, wodurch eine Zellteilung (und Vermehrung) verhindert wird. Möglicherweise im Wasser befindliche Keime werden so neutralisiert, wodurch das Wasser wieder genießbar wird. Das Gesundheitsamt empfiehlt den Einbau. Es ist mit Kosten von ca. 110.000 € auszugehen.

Der Gemeinderat beschloss den Einbau der Anlage und erteilte der Fa. Hydro-Elektrik, die bereits die bisherige Technik im Brunnen konzipierte den Auftrag hierfür.


Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen

Im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik) musste der Gemeinderat Wesentlichkeitsgrenzen für aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten festlegen. Nach Empfehlung der Verwaltung wurden die Wesentlichkeitsgrenzen in Anlehnung an das Steuerrecht und die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 € netto festgelegt.

Bei der Abgrenzung von Vorratsvermögen und Lagerbeständen wurde die Wesentlichkeitsgrenze auf 10.000 € brutto je Lager festgelegt.


Änderung der Friedhofssatzung

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung einen Beschluss zur Änderung der Friedhofssatzung, durch welchen zukünftig liegende Grabmale und Grababdeckungen bei Rasengräbern für Erdbestattungen ermöglicht werden. Bislang waren hier nur stehende Grabmahle zulässig.


Erhöhung des Stellenumfangs im Schulsekretariat

In der Sitzung wurde beschlossen, den Stellenumfang des Schulsekretariats ab dem nächsten Jahr von 8 Stunden pro Woche auf 16 Stunden pro Woche zu erhöhen. Hintergrund ist, dass die Aufgaben und der Verwaltungsaufwand im Sekretariat in den letzten Jahren stark zugenommen hat.


Bekanntgabe von Beschlüssen in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Bürgermeister Röwer gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten Sitzung über die Annahme von vier Einzelspenden (600,- €, 821,63 €, 500,- €, 500,- €) beraten hat. Zu allen Spenden wurde die Annahme beschlossen.