Aus dem Rathaus: Gemeinde Volkertshausen

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Rathaus
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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Volkertshausen

Artikel vom 25.05.2021

Der Gemeinderat als Verwalter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Volkertshausen lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Volkertshausen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am

Dienstag, den 22. Juni 2021, 19.30 Uhr,

in die Wiesengrundhalle ein.

Einlass ist ab 19.00 Uhr möglich, eine persönliche Einladung erfolgt nicht.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Voranmeldung bis spätestens Montag, 21. Juni 2021, zwingend erforderlich. Die Anmeldung mit integrierter Vollmacht kann im Rathaus angefordert bzw. im weiteren Verlauf dieses Artikel heruntergeladen werden.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundflächen
  3. Allgemeine Informationen zur Jagdgenossenschaft
  4. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
  7. Verschiedenes

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Volkertshausen gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.


Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Eine Vollmacht kann im Rathaus angefordert bzw. auf hier (PDF-Datei)runtergeladen werden.

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.

Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).


Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 19.00 Uhr). Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.

Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft sowie zum Entwurf der Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Herr Gschlecht unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07774/9310-19 oder per E-Mail an gschlecht(at)volkertshausen.de gerne zur Verfügung.

Der Entwurf der Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft (PDF-Datei) kann im Rathaus und auf der Homepage eingesehen werden.

Volkertshausen, den 26. Mai 2021

Marcus Röwer

Bürgermeister