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„Urlaubszeit – Reisezeit

Artikel vom 23.06.2022

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, kontrollieren Sie bitte Ihre Ausweisdokumente rechtzeitig vor Ihrer Reise.

Für die Neubeantragung planen Sie ca. 3 Wochen ein.

Ausweisdokumente verlieren unabhängig vom Ablaufdatum ihre Gültigkeit, wenn diese eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr zulassen.

Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob eine Identifizierung der Person, z.B. anhand des Lichtbildes, noch zweifelsfrei möglich ist.

Um Probleme bei Kontrollen, z. B. Abweisung beim Grenzübertritt, zu vermeiden, beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf ein neues Ausweisdokument, bzw. die Verlängerung des Kinderreisepasses.

Für jedes Reiseland gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Voraussetzungen zum Reisedokument. Bei der Entscheidung, welches Ausweisdokument erforderlich ist, beachten Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes. (Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes).

Sofern ein Kinderreisepass beantragt wurde, beachten Sie bitte folgendes:

Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden (für 1 Jahr). Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neues Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich. Auch muss das Kind ab 10 Jahren die Unterschrift leisten. Dieses Ausweisdokument kann zeitnah ausgestellt werden. „