Aus dem Rathaus: Gemeinde Volkertshausen

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Aufruf zur Teilnahme am Förderprogramm Streuobstbaumschnitt 2026–2028

Artikel vom 11.05.2026

Aufruf zur Teilnahme am Förderprogramm Streuobstbaumschnitt 2026–2028

Das Land Baden-Württemberg fördert weiterhin den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen im Außenbereich. Ziel des Förderprogramms ist der Erhalt und die Pflege der wertvollen Streuobstbestände sowie die Sicherung dieses wichtigen Lebensraums.

Die Gemeinde Volkertshausen beteiligt sich erstmals ab dem 2. Schnittzeitraum am Förderprogramm.

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen im Außenbereich mit 18 Euro pro Baum. Pro Baum ist im Förderzeitraum ein Schnitt vorgesehen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sammelanträge können von Gruppen mit mindestens 3 Eigentümern oder Bewirtschaftern und mindestens 100 Obstbäumen gestellt werden.
  • Einzelpersonen haben die Möglichkeit, ihren Antrag über die Gemeinde Volkertshausen  einzureichen. Diese bündelt die Anträge und leitet sie an das Regierungspräsidium Freiburg weiter.

Voraussetzungen für die Förderung (Auswahl):

  • Die Streuobstwiese muss selbst bewirtschaftet werden und im Außenbereich liegen (keine Hausgärten).
  • Die Bäume müssen eine Stammhöhe von über 1,40 m aufweisen.
  • Gefördert werden Obstbäume ab dem dritten Standjahr (ausgenommen sind Walnuss- und Brennkirschenbäume).
  • Die beantragten Bäume sind über einen Zeitraum von 3 Jahren zu erhalten.
  • Es wird maximal ein Schnitt pro Baum im Förderzeitraum bezuschusst.

Durchführung des Baumschnitts:
Der Schnitt kann eigenständig durchgeführt werden.

Anmeldung und Frist:
Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafter können ihren Antrag bis spätestens 10. Juni 2026 bei der Gemeinde Volkertshausen einreichen.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Herrn Gschlecht unter Tel.:Telefonnummer: 07774 9310-19 oder gschlecht(@)volkertshausen.de.

Das Antragsformular „Förderung Baumschnitt Streuobst“ und die Hinweise zur Sammelantragstellung Förderung Baumschnitt - Streuobst Förderung können Sie herunterladen. Weiterführende Hinweise zur Förderung stehen auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg zur Verfügung und sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, aktiv zum Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft beizutragen!

Antragsformular „Förderung Baumschnitt Streuobst“ (PDF-Datei)
Hinweise zur Sammelantragstellung Förderung Baumschnitt - Streuobst Förderung (PDF-Datei)