Die Fasnacht naht……
Schankerlaubnis /Gestattungen rechtzeitig beantragen
(Mindestens 2 Wochen vor Veranstaltung)
Wer bei einer Veranstaltung oder einem Fest alkoholische Getränke gegen Entgelt abgibt, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Gemeinde (eine sogenannte Gestattung). Die Gestattung muss rechtzeitig (2 Wochen) vor der Veranstaltung schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Volkertshausen, Frau Sapper, Hauptstraße 27, 78269 Volkertshausen, E-Mail: sapper(at)volkertshausen.de, Tel. Telefonnummer: 07774/9310-15 beantragt werden.
Bevor die eigentliche Gestattung nach § 12 GastG erteilt werden kann, sind verschiedene Behörden wie z.B. Polizei, Amt für Verbraucherschutz sowie sonstige berührte öffentliche Stellen spätestens 2 Wochen vor Beginn der geplanten Veranstaltung schriftlich zu verständigen. Deshalb ist es notwendig, dass die Veranstaltung rechtzeitig bei der Gemeinde Volkertshausen beantragt wird.