Bundestagswahl am 23.02.2025
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Volkertshausen eingetragen sind, erhalten in den kommenden Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Neben anderen Informationen ist in der Wahlbenachrichtigung auch die Anschrift des Wahllokals genannt, in dem der Wähler/die Wählerin am 23. Februar 2025 ihre/seine Stimmen abgeben kann. Nur in dem dort aufgeführten Wahllokal kann am Wahltag das Wahlrecht ausgeübt werden. Zudem ist mit einem Hinweis aufgeführt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.
BürgerInnen, die bis 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben für die Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein, sollten sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Volkertshausen in Verbindung setzen. Das Wahlamt ist zu erreichen unter Tel. Telefonnummer: 07774 93 10 25/ Telefonnummer: 07774 9310 19 oder per E-Mail unter wahlen(@)volkertshausen.de.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite den vorgedruckten Briefwahlantrag. Wenn ein Wähler/eine Wählerin Briefwahl beantragen möchte, muss er/sie diesen „Wahlscheinantrag“ entsprechend ausfüllen, unterschreiben und der Gemeinde Volkertshausen zukommen lassen oder online auf unserer Homepage einen Wahlschein beantragen. Ganz einfach kann auch mit dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code Briefwahl beantragt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Volkertshausen sind weitere Infos für die BürgerInnen unter der Rubrik „Bundestagswahl 2025“ und insbesondere zur Briefwahl eingestellt.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab 07.02.2025 möglich.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl