Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Durch die am 1. Mai 2023 in Kraft getretene Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) bestehen erstmals Vorgaben zu Qualitätsanforderungen an getrennt gesammelte Bioabfälle. Betreiber von Behandlungs- und Verwertungsanlagen können bei einem Fremdstoffgehalt im angelieferten Bioabfall von mehr als drei Gewichtsprozent, bezogen auf die Frischmasse, die Annahme verweigern und die Rücknahme des Materials vom Abfallerzeuger fordern. Darüber hinaus darf der Anteil an Kunststoffen vor Zuführung des Bioabfalls zu einer biologischen Behandlungsstufe maximal ein Gewichtsprozent betragen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind dazu verpflichtet, den abgeholten Bioabfall in der oben genannten Qualität beim Verwerter anzuliefern und der korrekten Verwertung zuzuführen.
Hintergrund des Verbots
Die Bioabfälle des Landkreises Konstanz werden bei der RETERRA Hegau-Bodensee GmbH in Singen zu Biodünger, Kompost, Biogas und Strom verarbeitet. Einer der häufigsten Störstoffe bei der Behandlung des Bioabfalls sind die Sammelbeutel. Diese müssen durch vorgelagerte Verarbeitungsschritte aufwendig von den eigentlichen Bioabfällen getrennt werden, um Rückstände in den Endprodukten, wie beispielsweise Kunststoffschnipsel im Kompost, möglichst zu vermeiden. Dabei können Beutel und Tüten aus sogenannten "Biokunststoffen", welche vom Handel als biobasiert, kompostierbar oder als biologisch abbaubar deklariert sind, nicht von anderen Kunststoffen unterschieden werden. Außerdem können sich die "Biobeutel" in der kurzen Zeit vom Sammeln in der Biotonne bis zur Verarbeitung in der Kompostieranlage nicht zersetzen.
Umsetzung und Kontrollen
In der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Volkertshausen wurden deshalb "Biokunststoffe" ausgeschlossen.
Sollten Plastik oder andere Fremdstoffe in der Biotonne gefunden werden, wird die Tonne nicht geleert und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Abfall selbst nachsortieren. Eine Leerung findet dann erst wieder nach der nächsten Biomüllabfuhr statt.
Was darf in die Biotonne?
In die Biotonne gehören:
- Küchenabfälle wie Obst- und Gemüseabfälle
- Speise- und Lebensmittelreste
- Kaffee- und Teesatz einschließlich Filter und Beutel
- Garten- und Grünabfälle
- Sonstige Bioabfälle
Der Biomüll kann lose oder in Zeitungspapier eingewickelt entsorgt werden. Vermeiden Sie dabei beschichtetes Papier.