Aus dem Rathaus: Gemeinde Volkertshausen

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Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Artikel vom 08.03.2023

In diesem Jahr werden bundesweit wieder Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Für das verantwortungsvolle Schöffenamt suchen wir auch in Volkertshausen ehrenamtliche BerwerberInnen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.

Um das Amt des Schöffen kann man sich bewerben, wenn man in Volkertshausen wohnt und zum Stichtag am 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr erreicht und bis zum Ende der Wahlperiode am 31. Dezember 2028 das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Das Amt des Jugendschöffen (Schöffen bei Jugendstrafprozessen) verlangt insbesondere erzieherische Befähigung sowie Erfahrungen in der Jugendarbeit.

Weiter Voraussetzungen, Informationen über das Amt des Schöffen und Jugendschöffen, sowie Bewerbungsunterlagen erhalten Sie hier oder unter www.schoeffenwahl2023.de.