Aus dem Gemeinderat: Gemeinde Volkertshausen

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Sitzungsbericht

Artikel vom 28.06.2021

Einvernehmen zu Bauvorhaben

Der Gemeinderat befasste sich in seiner letzten Sitzung am 21.06.2021 mit einer Bauvoranfrage zu einem Bauvorhaben im Innenbereich (Mühlenstraße). Dort soll eine bestehende Werkstatt in eine Wohnung umgewandelt werden. Des Weiteren sollen im hinteren Bereich dieses Grundstücks zwei Doppelhaushälften oder drei Reihenhäuser errichtet werden.

Nach geltendem Baurecht sind im Innenbereich eines Ortes Bauvorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung (bebaute Grundfläche, Anzahl Vollgeschosse, Höhe) in die Eigenart der näheren Bebauung einfügt. Dies sah der Gemeinderat als gegeben an, sodass er sein Einvernehmen erteilte.

Sein Einvernehmen erteilte er zudem zu einem Bauvorhaben in der Rosenbergstraße. Die Bauherren beabsichtigen hier den Einbau von zwei Dachgauben im OG sowie die Errichtung eines Balkons.


Neufassung der Hauptsatzung

Der Gemeinderat befasste sich zudem mit einer Neufassung der Hautpsatzung hinsichtlich der Zuständigkeit des Bürgermeisters bei Personalentscheidungen. Bisher hatte der Gemeinderat über die Ausschreibung und Besetzung von Stellen zu entscheiden. In der Praxis ist der Gemeinderat dabei stets den Empfehlungen der Verwaltung gefolgt. Aus den Reihen des Gemeinderats ist deshalb der Vorschlag unterbreitet worden, die Zuständigkeiten anzupassen, um Abläufe im Personalbereich zu beschleunigen und zu vereinfachen. Der Gemeinderat hat mit der neuen Hauptsatzung Entscheidungen über die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Beamten und Beschäftigten dauerhaft dem Bürgermeister übertragen, solange diese dem Stellenplan entsprechen. Bei Amts- und Einrichtungsleitungen entscheidet weiterhin der Gemeinderat. Der Gemeinderat stimmte einstimmtig für die neue Hauptsatzung.


Standort für gärtnergepflegte Grabfelder festgelegt

Der Gemeinderat befasste sich in vorangegangenen Sitzungen mit der Einführung von gärtnergepflegten Grabfeldern auf dem Friedhof. Dabei handelt es sich um Grabfelder, die professionell von einer Gärtnerei gepflegt werden. Für die Dauergrabpflege wird bei Erwerb eines Grabes eine Pauschale gezahlt. Der Gemeinderat ist offen, ein solches Angebot in Volkertshausen zu schaffen. Um hierfür Angebote einholen und Kalkulationen vornehmen zu können, musste vorab eine geeignete Fläche auf dem Friedhof bestimmt werden. Der Gemeinderat entschied, die Fläche südwestlich der zentralen Wegkreuzung vorzusehen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein solches Angebot geschaffen wird, erfolgt nachdem Angebote und Kalkulationen vorliegen.


Mitgliedschaft im Verein ILE-Bodensee e.V.

Der Verein ILE-Bodensee e.V. (integrierte ländliche Entwicklung) hat angeboten, die Gemeindeverwaltung bei der konzeptionellen Erarbeitung und Umsetzung eines für die Gemeinde passenden Jugendbeteiligungsformats zu unterstützen. Die fachliche Begleitung ist für die Gemeinde kostenfrei, da die personellen Ressourcen durch bereits bewilligte Förderprojekte zur Verfügung stehen.

Die Ansprechpartnerin bei der ILE hat der Gemeindeverwaltung eine Mitgliedschaft im Verein nahegelegt. Es hätten bereits die meisten Kommunen im Landkreis eine Mitgliedschaft. Da die Gemeinde von der Arbeit der ILE nun intensiver profitiert, würde man sich darüber freuen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Kommunen beträgt 100 €.

Beim ILE-Bodensee e.V. handelt es sich um einen Verein, der sich die Entwicklung der ländlichen Gebiete im Landkreis zu „einem attraktiven Wirtschafts-, Kultur- und Naturraum mit hoher Lebensqualität in einer ökologisch intakten Umwelt“ zum Leitziel gesetzt hat. Das gegebene Ziel wird durch verschiedenste Projekte in den genannten Bereichen verfolgt. Der Verein wird zudem durch den Landkreis Konstanz unterstützt und gefördert.

Der Gemeinderat stimmte für eine Mitgliedschaft.


Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Der Bürgermeister gab Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung bekannt. So beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, eine Erweiterung des Gewerbegebiets „Ebne“ zu prüfen. Zudem setzte sich der Gemeinderat zum Ziel eine Entscheidung über die zukünftige Verwendung des übrigen Areals der alten Wiesengrundhalle innerhalb eines Jahres herbeiführen zu wollen. Des weiteren entschied der Gemeinderat, dass die Zufahrt zum zu erstellenden Praxisneubau auf dem Gelände der alten Wiesengrundhalle über das Bärenloh und nicht über die Ebnestraße erfolgen soll.