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Gemeinde Volkertshausen

Sperrmüllabfuhr

Artikel vom 17.11.2022

Sperrmüllabfuhr am Dienstag, den 6. Dezember 2022

ab 6.00 Uhr (Sperrmüll bitte rechtzeitig bereitstellen, nachträglich abgestellter Sperrmüll wird nicht mehr mitgenommen)

Sperrmüllabfuhr: Was ist Sperrmüll?

Sperrige Hausratsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe (nicht Menge) nicht in den Restmülleimer passen, wie z.B. Matratzen, Sofas, Sessel, Teppiche u.ä.; die einzelnen Sperrgüter dürfen nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sein.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Wiederverwertbare Altstoffe:

- Papier und Kartonagen in die Blaue Tonne

- Glas in die Altglascontainer

- Verpackungen mit oder ohne grünen Punkt in den Gelben Sack

  • Grünabfälle: Gartenabfälle in die Biotonne, auf den Kompost oder im Bauhof abgeben (Schnittgut)
  • Baumaterial: sämtliche Teile, die von Bau- bzw. Umbauarbeiten herstammen, wie Holzgebälk, Fenster, Türen, Isolierplatten usw., auf Deponien anliefern oder privat entsorgen
  • Elektronikschrott: Kleingeräte im Bauhof abgeben
  • Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte, Fernseher und PC-Bildschirme: gesonderte Abfuhr (Terminankündigung im Amtsblatt)
  • Problemmüll: Farben, Lösungsmittel, Batterien etc. zum Sondermüll-Sammelfahrzeug bringen (Terminankündigung im Amtsblatt)
  • Altholz, wie Schränke, Holzkisten, alte Holzmöbel, Türen, Bretter, Lattenroste ohne Metallgegenstände, gepresste Spanplatten mit Furnier usw.:gesonderte Abfuhr
  • Altmetall, Schrottsammlung der Vereine (Terminankündigung im Amtsblatt),
  • Waschmaschinen und Elektroherde gehören nicht mehr zur Schrottsammlung (Elektrogroßgeräte)
  • Sperrmüll aus Gewerbebetrieben
  • Autoreifen
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