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Gemeinde Volkertshausen

Sitzungsbericht

Artikel vom 13.07.2022

Baugesuche

In seiner letzten Sitzung behandelte der Gemeinderat vier Baugesuche. Beim Ersten und Zweiten geht es um den Umbau und die Erweiterung von Wohnhäusern in der Hauptstraße und in der Mühlenstraße. Das dritte Baugesuch ist der Neubau eines Zweifamilienhauses im Öhmdweg. Im Rahmen des vierten Baugesuchs sollen Garagen mit Carport in der Börisriedstraße errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte in allen Fällen sein Einvernehmen bzw. stimmte geringfügigen Abweichungen von den Bebauungsplänen zu.

Vorbereitende Beschlüsse für die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Die Flächennutzungsplanung für die Gemeinde erfolgt über die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) mit der Stadt Singen und den Gemeinden Rielasingen-Worblingen und Steißlingen. Im Vorfeld zur nächsten Sitzung der VVG hatte der Gemeinderat über die anstehenden Beschlüsse zu entscheiden. Dort stehen die 20. Änderung des Flächennutzungsplans sowie einige kleinere Berichtigungen des Flächennutzungsplans an. Die 20. Änderung betrifft einen Ökonomiebetrieb mit Pferdehaltung und landwirtschaftlicher Bewirtschaftung auf der Gemarkung Singen und Singen-Hausen. Da die Belange der Gemeinde nicht berührt werden, stimmte der Gemeinderat für die Beschlussempfehlung der VVG. Die Berichtigungen nahm er zu Kenntnis.

Änderung des Bebauungsplans Ebne

In der Sitzung wurde zudem nochmals die 5. Änderung des Bebauungsplans Ebne behandelt. Die 5. Änderung erfolgt, um den Skateplatz an der Wiesengrundhalle zu ermöglichen. Nachdem in einer früheren Sitzung der Satzungsentwurf beschlossen wurde, konnte dieser verschiedenen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die Stellungnahmen wurden anschließend abgewogen. In der jetzigen Sitzung beschloss der Rat die Abwägung offiziell. Zudem beschloss er die fertige Änderungssatzung. Der Skateplatz kann also bald kommen.

Beschaffung digitaler Meldeempfänger für die Freiwillige Feuerwehr

Die analoge Alarmierungstechnik für die Blaulichtorganisationen im Landkreis soll demnächst auf ein digitales System umgestellt werden. Das macht es notwendig, unsere Freiwillige Feuerwehr entsprechend auszustatten. Die Meldeempfänger, die jeder Feuerwehrangehörige stets bei sich trägt, sind durch digitale Meldeempfänger zu ersetzen. Nachdem der Landkreis entsprechende Ausschreibungen vorgenommen hatte, gilt es nun, die notwendigen Gerätschaften über den Landkreis zu bestellen. Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung von 65 digitalen Meldeempfängern. Zudem entschloss er sich für die Beschaffung zweier digitaler Sirenensteuerempfänger. Diese sind technische Voraussetzung, um die Sirenen der Gemeinde am Rathaus und auf der Schule zukünftig für Katastrophenwarnungen nutzen zu können.

Vergabe von Arbeiten zu Dachsanierung beim Anbau der Alten Kirche

Die Flachdächer der Anbauten am Kultur- und Bürgerzentrum Alte Kirche müssen saniert werden. Die notwendigen Arbeiten (Gerüstarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Maler- und Lackiererarbeiten) wurden ausgeschrieben. Die Kosten für die Sanierung wurden auf 102.102 € kalkuliert. Die Summe der jeweils günstigsten Angebote betrug 101.982,04 €. Günstigste Bieter waren: Gerüstbau – Fa. Sauter, Singen; Holzbau – Fa. Ljubetic, Volkertshausen; Dachabdichtung – Fa. Schumacher, Singen; Malerarbeiten – Fa. Giner, Singen. Der Gemeinderat beschloss, die Auftragsvergabe an die jeweils günstigsten Bieter. Die Sanierungsarbeiten werden im Herbst durchgeführt werden.

Gemeinschaftliche Biotopverbundplanung

Der Gemeinderat beschäftige sich in der Sitzung zudem mit einer gemeinschaftlichen Biotopverbundplanung. Hintergrund ist, dass das Naturschutzgesetz BW vorschreibt, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % der Offenlandflächen des Landes Baden-Württemberg räumlich und funktional verbundene Biotope sein sollen. Der Verbindung einzelner Biotope untereinander verbessert die Voraussetzungen für den Artenschutz erheblich.

Zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist eine entsprechende Fachplanung notwendig. Die Aufgabe, solche Biotopverbundpläne zu erstellen, obliegt nach den Willen des Landes den Kommunen. Die Biotopverbundplanung ist dann planungsrechtlich über die Flächennutzungsplanung und die Bauleitplanung zu sichern. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an den Planungskosten mit 90 %. 10 % sind von den Kommunen zu tragen.

Der Landschaftserhaltungsverband Konstanz (LEVKN) hatte sich angeboten, die Kommunen auf diesem Weg zu begleiten, der über einen Zeitraum von etwa 2-3 Jahren gehen wird. Die Planung wird von entsprechend leistungsfähigen Büros erstellt. Der LEVKN unterstützt bei der Angebotseinholung und der Antragstellung. Der LEVKN hatte bereits mögliche Planungsräume zugeschnitten. Er schlägt einen Planungsraum mit den Gemeinden Steißlingen, Volkertshausen, Mühlhausen-Ehingen und der Stadt Aach vor.

Zunächst geht es darum, eine entsprechende Planung zu erstellen. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Biotopvernetzung erfolgt dann auf Grundlage dieser Planung.

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung den Grundsatzbeschluss, gemeinsam mit den oben genannten Kommunen einen Planungsverbund einzugehen, eine entsprechende Biotopsverbundplanung umzusetzen und den LEVKN mit der Begleitung der notwendigen Planungsmaßnahmen zu betrauen.

Beantragung eines Tempo-30-Bereichs am Kindergarten

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger an Kreis- und Landstraßen ist es möglich im Bereich des Eingangs von Kindertagesstätten Tempo-30 anzuordnen. Weil der Carl-ten-Brink-Kindergarten in Volkertshausen seinen Eingang stets zur Mühlenstraße gerichtet hatte, war diese Maßnahme entlang der Hauptstraße bisher nicht möglich.

Im Rahmen der Corona-Pandemie musste der Kindergarten Teile seines Betriebskonzepts umstellen. So war es geboten, dass die Kinder beim Bringen und Abholen nicht nur einen Eingang nutzen, sondern sich auf mehrere Eingänge verteilen. Es wurde auch der zur Hauptstraße gewandte Eingang genutzt.

Die Kindergartenleitung ist aus eigener Initiative an die Gemeindeverwaltung herangetreten und hat mitteilt, dass sich manche Handhabungen und Abläufe, die ihm Rahmen des Pandemieschutzes eingeführt wurden, im Kita-Alltag bewährt haben. An diesen soll auch nach Beendigung der Corona-Maßnahmen festgehalten werden. Einer dieser Punkte ist die Bring- und Abholsituation. Das während Corona praktizierte Verfahren (mehrere Eingänge und jeweils nur zwei Eltern gleichzeitig) hat sich als positiv für die pädagogische Arbeit und den Betriebsablauf herausgestellt. Das Kindergartenteam möchte an dieser Praxis festhalten. Dies wurde mit dem Elternbeirat abgestimmt.

Nachdem der Kindergarten nun beabsichtigt, den Eingang an der Hauptstraße dauerhaft zu nutzen, könnte die Einrichtung eines Tempo-30-Bereichs am Kindergarten relevant werden. Dieser würde zur Sicherheit der Fußgänger am Kindergarten (insbesondere Kinder und Eltern) beitragen.

Der Tempo-30-Bereich müsste von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, ein entsprechendes Verfahren bei der Straßenverkehrsbehörde anzustoßen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Bürgermeister Röwer teilte mit, dass der Gemeinderat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung einer Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung mit einer in Rückständen stehenden Person zustimmte. Des Weiteren beschloss der Rat, den Stellenumfang einer Kita-Mitarbeiterin dauerhaft zu erhöhen. Zudem wurde beschlossen, ein Anwesen in der Friedenstraße für die Unterbringung von Geflüchteten anzumieten sowie eine Wiesenfläche am östlichen Ortsrand zur Aufstellung von Wohncontainern für Geflüchtete anzupachten. Zuletzt stimmte der Gemeinderat für den Verkauf einer kleinen Grünfläche (80qm) im Gewerbegebiet Buchstauden an einen Anwohner.

http://www.volkertshausen.de//rathaus-service/gemeinderat/aus-dem-gemeinderat