Aus dem Gemeinderat: Gemeinde Volkertshausen

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Sitzungsbericht

Artikel vom 21.12.2021

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2022

In seiner letzten Sitzung verabschiedete der Gemeinderat den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2022. Der Plan sieht im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 7.921.350 € und Aufwendungen in Höhe von 7.860.650 € vor. Damit wird ein positives Ergebnis in Höhe von 70.700 € erreicht. Der Überschuss wird verwendet, um den Corona-bedingten negativen Planansatz aus dem letzten Jahr teilweise aufzufangen. Im Finanzhaushalt, der die Veränderung der Liquidität beschreibt, wird mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 605.750 € geplant. Das bedeutet, dass die Gemeinde am Ende des weniger Geldmittel auf seinen Konten verzeichnen wird, als zu Beginn. Jedoch wird es immer noch ein Vielfaches dessen sein, was als Mindestliquidität gesetzlich gefordert wird.

Grund für das negative Ergebnis im Finanzhaushalt sind die umfangreichen Investitionen, die die Gemeinde im nächsten Jahr beabsichtigt. Darunter fallen unter anderem der Skatepark (50.000 €), die Errichtung einer geeigneten Zufahrt zum Gelände des Praxisneubaus im Bärenloh (35.000 €), das Aufbringen der Asphalt-Deckschicht im Gewerbegebiet Ebne (70.000 €) oder die Ausstattung der Feuerwehr mit neuen digitalen Meldeempfängern (30.000 €). Des Weiteren sind 150.000 € für die Errichtung einer Containeranlage zur Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen. Sofern es nicht gelingt, im Ort leerstehenden Wohnraum für die Unterbringung von Geflüchteten zu akquirieren, wird die Gemeinde nicht um eine Containeranlage herumkommen. Der größte Investitionsposten wird mit 600.000 € jedoch die Erweiterung der Kinderkrippe sein, die im kommenden Jahr erfolgen soll.

Im Ergebnishaushalt (siehe oben) sind zudem unter anderem Mittel für eine Dachsanierung an der Alten Kirche (50.000 €) oder für den Einbau der Lüftungsanlagen in der Grundschule (48.000 €) vorgesehen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig für den Haushaltsplan 2022.


Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

In der Sitzung vom 20.09.2021 hat der Gemeinderat die Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren ist bei einem Gebührentatbestand ein Rechenfehler aufgetreten. Bei der Bestattung von Personen bei Zweitbelegung im Wahlgrab wurden fälschlicherweise 1.179,00 € anstatt korrekt 976,00 € berechnet. Das Rechnungsamt hat den Betrag entsprechend korrigiert. Es wurde jedoch eine erneute Änderungssatzung notwendig. Der Gemeinderat befasste sich mit der Änderung und stimmte dieser einstimmig zu.

Zudem wurde mit der Änderung eine klarstellende redaktionelle Anpassung vorgenommen. Dabei geht es um die Bestattung von nicht in Volkertshausen wohnhaft gewesenen Personen. Für diese ist gemäß der Gebührensatzung ein Aufschlag von 50 % vorgesehen. Die Gebührentatbestände, auf die dies zutrifft, sind in der Gebührensatzung geregelt – jedoch haben manche Formulierungen zu rechtlichen Unsicherheiten führen können. Deshalb wurde mit neuer Formulierung eine Klarstellung vorgenommen.


Einrichtung Gärtnergepflegter Grabfelder auf dem Friedhof

In einer vorangegangenen nicht-öffentlichen Sitzung beauftragte der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung, sich ein konkretes Konzept zu gärtnergepflegten Grabfeldern zu erarbeiten. Diesbezüglich wurden Gespräche mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärten eG geführt, die gärtnergepflegte Grabfelder anbietet.

Nach einem gemeinsamen Treffen mit der Genossenschaft und der ausführenden Gärtnerei stellte der Inhaber der Gärtnerei die Rentabilität des Grabfeldes für seinen Betrieb in Frage. Nach dessen Einschätzung sei das Angebot auf dem Friedhof in Volkertshausen bereits sehr vielfältig und die Kosten vergleichsweise günstig. Er sei sich daher nicht sicher, ob die Nachfrage in Volkertshausen ausreichend groß sein wird, um das von ihm gepflegte Grabfeld wirtschaftlich zu betreiben. Es wurde deshalb angeregt, dass die Gemeinde die Errichtung des Grabfeldes mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Diese sähe so aus, dass die Gemeinde für die Pflege des 15 Gräber umfassenden ersten Grabfeldes eine jährliche Pflegepauschale in Höhe von 1.500 € abführt, welche sich mit jedem belegten Grab um 100 € verringert.

Nach intensiver Beratung stimmt der Gemeinderat für eine mögliche Kofinanzierung. Die Gemeindeverwaltung wird nun weitere Details mit der Genossenschaft klären und die Errichtung eines gärtnergepflegten Grabfeldes weiterverfolgen.


Anpassung der Abfall- und Abwassergebühren

Zum Jahresende musste sich der Gemeinderat wieder mit verschiedenen Gebühren auseinandersetzen. Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert, weil sie die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken müssen aber keine Überschüsse generieren dürfen. Es wurden neue Gebühren für Abfallentsorgung und Abwasser beschlossen.

So betragen die neuen Gebühren beim Biomüll für eine 80l-Tonne 124,20 €, für eine 120l-Tonne 157,68 € und für eine 240l-Tonne 258,12 € pro Jahr (statt bisher 114,48 €/ 147,12 €/ 244,80 €). Beim Restmüll betragen die neukalkulierten Gebühren für eine 80l-Tonne 108,60 €, für eine 120l-Tonne 146,16 € und für eine 240l-Tonne 258,96 € pro Jahr (statt bisher 108,00 €/ 145,68 €/ 258,84 €). /0l-Restmüllsäcke kosten weiterhin 5,00 €. Grund für die Erhöhungen bei der Abfallentsorgung sind im Wesentlichen erhöhte Deponiegebühren und Preissteigerungen bei der Entsorgungsfirma.

Des Weiteren wurden die Abwassergebühren angepasst. Die Schmutzwassergebühr reduziert sich von 1,53 € pro Kubikmeter auf 1,40 €. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich hingegen von 0,42 € pro Quadratmeter befestigte Fläche auf 0,46 €.

Bei der Gebühr für den Frischwasserbezug haben sich keine Änderungen ergeben. Sie bleibt bei 2,25 € pro Kubikmeter.


Anpassung der Betreuungsentgelte für Kindergarten und Kinderkrippe

Die kommunalen Landesverbände und die Kirchen (welche die Träger der allermeisten Kindergärten und Kinderkrippen in Baden-Württemberg vertreten) geben jährlich eine Empfehlung zur Höhe der Entgelte/Gebühren ab. In der Gemeinderatssitzung vom 15. Juli 2013 hatte der Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, das Benutzungsentgelt für Kindergarten und Kinderkrippe künftig jeweils zum Jahresbeginn an die dann geltenden Gemein­samen Empfehlungen anzupassen.

Mit diesen Empfehlungen soll ein Kostendeckungsgrad von ca. 20 % der tatsächlichen Betriebs­ausgaben durch Elternbeiträge angestrebt werden. Bei den gemeindlichen Einrichtungen beträgt der Kostendeckungsgrad 15,5 % im Kindergarten und 19,8 % in der Kinderkrippe.

In der Regel war eine Erhöhung von 3 % ausreichend, um die normalen Tarif- und Kostensteigerungen aufzufangen.

Die vier Kirchen und die Kommunalen Landesverbände haben sich für das Kindergartenjahr 2021/2022 auf eine Steigerung der Elternbeiträge i.H. von 2,9 % verständigt. Diese Er­höhung bleibt erneut bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Eltern nicht über Gebühr zu belasten, andererseits aber auch die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen.

Nach einer langen Beratung, in der der Spagat zwischen der Vermeidung einer größeren Belastung für die Eltern und der Erreichung des beabsichtigten Kostendeckungsgrads intensiv erörtert wurde, stimmte der Gemeinderat letztlich für eine Anpassung gemäß der Empfehlung. Zukünftig betragen die monatlichen Entgelte für den Kindergarten somit: 122,00 € für das erste und 61,00 € für das zweite Kind (bisher: 119,00 € bzw. 59,50 €). In der Kinderkrippe: 362,00 € für das erste und 122,00 € für das zweite Kind (bisher: 352,00 € bzw. 119,00 €). Das dritte und jedes weitere Kind bleiben beitragsfrei.


Neuer Stromliefervertrag

Bürgermeister Röwer informierte den Gemeinderat über den Ausgang einer Ausschreibung zur Belieferung der Gemeinde im Jahr 2022 mit Strom. Das günstigste Angebot erhielt die Gemeindeverwaltung demnach von der E-Werk Aach GmbH zu einem Reinstrompreis in Höhe von 12,428 ct/kWh. Bei anderen Bietern lag das Angebot für den Reinstrompreis bei 18,690 ct/kWh, 21,120 ct/kWh und 20,320 ct/kWh. Unterschiedliche Zähler-Grundpreise wurden bei der Auswertung der Ausschreibungsergebnisse berücksichtigt.


Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Der Bürgermeister gab Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung bekannt. So bestätigte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung durch Beschluss die Wahl von Dirk Schmid zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Volkertshausen. Nachdem die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr ihn in diesem Jahr zum Kommandanten wählte, musste der Gemeinderat die Wahl aus formalen Gründen noch bestätigen.